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Experten-Antwort

Rentensplitting, Versorgungsausgleich nach 2x Scheidung

von Rebecca17.07.2015 | 07:51
1969 Ansichten
7 Antworten
Hallo zusammen, ich (49) wohne schon seit längeren mit meinem Freund (53) zusammen. Als ich Ihm die Frage nach einer eventuellen Hochzeit stellte hat er gleich verneint. Die Gründe: Er hat bereits zwei gescheitere Ehen hinter sich und er hat nun Angst das im wiederholten Falle seine Rentenansprüche auf Sozialniveau sinken. Soweit ich weiss muss er doch (seine erste Frau hat wieder geheiratet) nicht 2x teilen oder? Danke für eure Hilfe Rebecca.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2015 | 11:17

Hallo Rebecca,

bei erneuter Heirat bleibt der Versorgungsausgleich (VAG) aus der vorherigen Ehe erhalten. Bei mehreren Ehen und dementsprechend mehreren VAGs bleiben eben mehrere VAGs erhalten. Ob der geschieden Ex-Partner wieder heiratet hat keinen Einfluss auf die im VAG getroffenen Entscheidungen.

Wie **** bereits erwähnte, können sich aber Änderungen ergeben, wenn der geschiedene Ehegatte verstirbt.

Ferner besteht für Sie aber auch die Möglichkeit durch Vereinbarungen mit dem Ehepartner den VAG mitzugestalten. Solche Vereinbarungen sind vom Familiengericht im Falle einer Scheidung zu berücksichtigen, es sei denn, ein Ehepartner wird hierdurch einseitig belastet oder die Vereinbarung führt dazu, dass der Sozialhilfeträger oder die Grundsicherung Leistungen erbringen müssten. Diese Vereinbarung müssen vor einem Notar oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens protokolliert werden.

6 Antworten

Galgenhumoram 17.07.2015 | 07:53
Die Wiederheirat der Gescheidenen ändert nichts an den rechtskräftigen Urteilen, die Ihr Mann erhaklten hat. War er in beiden Scheidungen der "Verlierer" kann ich seine Bedenken mehr als verstehen.
****am 17.07.2015 | 08:12
Nette Ausrede um nicht zu Heiraten, per Vertrag/Vereinbarung läßt sich der Anspruch auf VAG/ Unterhalt etc. ausschliessen. Sinnvoll wäre aber vorher eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar. Eine Wiederheirat der /des Ex hat keine Auswirkungen auf einen durchgeführten VAG. Nur wenn der/die Ex stirbt und selbst noch nicht über 3 Jahre Rente bezogen hat, kann der Abzug (Malus) rückgängig gemacht werden.
Rebeccaam 17.07.2015 | 13:26
Danke für die umfassenden Auskünfte. Jetzt kann ich das besser verstehen. Lg Rebecca
KSCam 17.07.2015 | 13:34
Als Mann würde ich in so einer Situation eine Partnerin suchen, die mehr verdient als ich. Damit könnte ich mit einem 3. Versorgungsausgleich meine "Rentengesamtsituation ernorm verbessern. :)
W*lfgangam 17.07.2015 | 19:09
KSC schrieb

Als Mann würde ich in so einer Situation eine Partnerin suchen, die mehr verdient als ich.

Damit könnte ich mit einem 3. Versorgungsausgleich meine "Rentengesamtsituation ernorm verbessern.

:)

Grundsätzlich wird die neue Partnerin dann aber über so viel Brain verfügen, dass 'sie' den VAG für ihren finanziell impotenten Gigolo vertraglich ausschließen lässt ;-) Obwohl, Reichtum schützt schon beim Vorspiel nicht vor Dummheit nicht: http://www.stern.de/panorama/stern-crime/prozessauftakt-im-fall-… Ergänzende Info für Rebecca, mehr zum Versorgungsausgleich finden Sie in diesem Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Sonderschulmeisteram 18.07.2015 | 15:45
Galgenhumor schrieb

Die Wiederheirat der Gescheidenen ändert nichts an den rechtskräftigen Urteilen, die Ihr Mann erhaklten hat. War er in beiden Scheidungen der "Verlierer" kann ich seine Bedenken mehr als verstehen.

Ihre Rechtschreibung ist wohl auch eher als Galgenhumor zu sehen. Gehen Sie mal schön Nachsitzen, Sie "Musterschüler"! Setzen, 6!
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