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Experten-Antwort

Rentenversicherung Studentin

von J.07.10.2016 | 14:16
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2 Antworten

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Guten Tag. Ich bin Studentin und arbeite nebenbei freiberuflich als Logopädin. 2015 musste ich noch keine Rentenversicherung zahlen, da mein Einkommen zu gering war. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, indem steht, dass mein Versicherungsverhältniss geprüft werden soll. Mein Einkommen ist nicht regelmäßig allerdings übersteigt es jetzt 2016 die Grenze von 450€ regelmäßig. Nun soll ich angeben seit wann mein monatliches Einkommen den Betrag von 450€ überschreitet, was sich nicht so einfach sagen lässt, da ich kein regelmäßiges Einkommen habe und es sein kann, dass ich einen Monat nichts habe und im folgenden Monat dann jedoch eine große Summe. Welches Datum muss ich angeben und werden die Beiträge demnach auch rückwirkend eingefordert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da über das laufende Arbeitseinkommen noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen kann, haben Versicherte ggfs. dieses Arbeitseinkommen durch geeignete Unterlagen mit einer Prognose zu belegen.

Folgende Unterlagen kommen - unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften - dafür in Betracht:

- Bescheinigungen des Steuerberaters über das laufende Arbeitseinkommen des gesamten Veranlagungsjahres.

- Eigene gewissenhafte Schätzungen des Arbeitseinkommens durch den Versicherten, die gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen) zu belegen sind.

Bitte geben Sie möglichst das Datum an, an dem sie erstmals mit Ihrem Einkommen die 450,- Euro überschritten haben.

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1 Antworten

W*lfgangam 08.10.2016 | 14:37
Hallo J. dann wäre 2016 ja bereits geklärt :-) > Nun soll ich angeben seit wann mein monatliches Einkommen den Betrag von 450€ überschreitet, was sich nicht so einfach sagen lässt, da ich kein regelmäßiges Einkommen habe und es sein kann, dass ich einen Monat nichts habe und im folgenden Monat dann jedoch eine große Summe. Sie werden doch Aufzeichnungen haben/Kontoeingänge, die das auch für das/die abgelaufene(n) Jahr belegen können?! > Welches Datum muss ich angeben und werden die Beiträge demnach auch rückwirkend eingefordert? Sie bleiben auch weiterhin versicherungsfrei, wenn die Tätigkeit als Logopädin bereits von dem 01.04.2012 begonnen hat. Andernfalls/Tätigkeit ab 01.04.2012 sind Sie bereits mit dem ersten Monat des Überschreitens der 450-EUR-Grenze als versicherungspflichtig einzustufen. Wie das dann bei schwankenden Einkünften über/unter 450 EUR/Monat ist, wird Ihnen hier mit Expertenrat sicher noch mitgeteilt. Gruß w.
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