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Riester

von Ab nach Österreich11.02.2007 | 23:04
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4 Antworten

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hallo, ich werde dieses jahr den job wechseln in ein unternehmen in österreich, bleibe aber hier in dtl. wohnen. Habe "riester" abgeschlossen. Darf ich weiter einzahlen, erhalte ich weiter zulagen, wonach berechnet sich mein mindesteigenbetrag dann (mein sozialversicherungspfl. einkommen ist dort ein anderes)? Danke für antworten!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

An der unmittelbaren Förderberechtigung ändert sich dadurch nichts, zumal Sie bei dieser Konstellation ja weiterhin der unbeschr. Steuerpflicht in der BRD unterliegen, sogen. "Grenzgänger".

Was die Höhe des von Ihnen zu leistenden Mindesteigensbeirags im Sinne des § 86 I EstG angeht, so bleibt demnach das auch für Deutschland geltende sozialversicherungspflichtige Einkommen dafür massgebend.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Gut, dass Auktionen bei ebay etwas länger dauern....

Um mir morgen Vormittag dazu nähere Ausführungen zu ersparen bereits jetzt die Antwort:

Ihr neuer Arbeitgeber ist in Österreich angesiedelt. Nach wie vor unumgänglich für den Erhalt der Riester Förderung ist das Vorliegen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in der BRD. Dies wiederum wäre mit einem Blick in das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen vom 24.08.2000 (insbes. Art. 15) von der Klärung mehrerer Fragen abhängig, u.a. wie grenznah denn nur Ihr Wohnort in der BRD vs. Österreich liegt.

Liegen indes die Voraussetzungen des Art. 15 des gen. DBAs bei Ihnen nicht vor, so wäre das in Österreich erzielte (auch dort sv -pflichtige) Arbeitsentgelt auch dort zu versteuren.Was wiederum zur Folge hätte, dass für Sie deswegen eine Riesterförderung ausscheidet.

Dies verstößt aber wiederum gegen die Regelungen der Freizügigkeit in der EU - weshalb die BRD diesbezüglich von der Kommission bereits Ende 2005 einen Rüffel bekam. Danach war deswegen vor dem EuGH eine Klage anhängig über deren Ausgang ich Sie morgen in Kenntnis setzen werde....:-)

MfG

2 Antworten

Ab nachÖsterreicham 12.02.2007 | 21:56
Danke experte für die rasche antwort! Verzeihen sie es mir, aber ich habe immer noch fragen: Wenn ich im ausland für eine ausländische Firma arbeite, zahle ich doch in deutschland keine rentenversicherungsbeitraege - und die sind doch eigentlich im regelfall die berechtigung für eine zulage - oder? Der §86 hilft mir auch nicht, weil dort nur die mindesteigenbetraege genannt werden... Bitte helfen sie mir erneut! Danke!
Ab nach Österreicham 14.02.2007 | 22:30
Am Anfang des Forums steht, dass Berater der Rentenversicherung antworten - aber nicht, dass die noch nachts Anworten geben! Hut ab! Ich mache nie wieder Beamtenwitze - jedenfalls keine schlechten ;-) Über uns Ingenieure gibt es nur schlechte.... :-(
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