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Riester Banksparplan

von Jörg01.12.2009 | 06:38
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2 Antworten

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Hallo, ich möchte gerne einen Riester- Banksparplan abschließen und habe dazu eine Frage. Riester Produkte sind ja Harz sicher. Kann ich jederzeit den Riester Banksparplan kündigen ohne triftigen Grund (Erkrankung etc) und würde dann mein eingezahltes Geld + Zinsen jederzeit zurückerhalten? Das ich die Riester Förderung dann nicht bekomme ist mir schon klar. Mein Bruttogehalt ändert sich jedes Jahr. Um die volle Förderung jedes Jahr zu bekommen muss ich ja die 4% vom Bruttogehalt - Zulagen vom Vorjahr einzahlen. Da würde es für mich mehr Sinn machen am Anfang eines jeden Jahres eine Einmalzahlung, die jedes Jahr unterschiedlich ist, in den Vertrag einzuzahlen. Ist das problemlos möglich? Die Summe die ich in einen Banksparplan jährlich einzahle bleibt mir doch selbst überlassen, oder? Dass heißt kann ich auch ein komplettes Jahr oder mehrere Jahre aussetzen, oder? Danke vorab für eure Unterstützung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie alle privaten Riesterprodukte kann auch ein Riester-Banksparplan vorzeitig aufgelöst werden. Eines besonderen Grundes bedarf es dafür nicht. Soweit es sich hierbei um eine schädliche Verwendung handelt, sind darauf entfallende während der Ansparphase gewährte Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuermäßigungen zurückzuzahlen. In der Regel fallen weitere Kosten und Gebühren (z.B. Kosten für die Vertragsbeendigung) durch den Anbieter an.

Soweit die Vertragsbedingungen eine Einmalzahlung zulassen, ist der Zinsertrag bei einer Einzahlung am Beginn des Jahres natürlich höher als bei einer monatlichen Einzahlung in Teilbeträgen.

Eine Einzahlung unterhalb des erforderlichen Mindesteigenbeitrags - mit der Folge, dass auch der Zulagenanspruch in dem prozentualen Umfang gekürzt wird, in dem die Zahlung zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag steht - oder ein Aussetzen der Einzahlung - eine Förderung ist dann natürlich ausgeschlossen - ist möglich.

1 Antworten

Haselmausam 02.12.2009 | 08:07
Hallo, das ist weder in der langen noch in der kurzen Form richtig @schiko. Bei einem Riester Banksparplan braucht man wg. der nachgelagerten Besteuerung KEINEN FSA. Gruß Haselmaus
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