Wie alle privaten Riesterprodukte kann auch ein Riester-Banksparplan vorzeitig aufgelöst werden. Eines besonderen Grundes bedarf es dafür nicht. Soweit es sich hierbei um eine schädliche Verwendung handelt, sind darauf entfallende während der Ansparphase gewährte Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuermäßigungen zurückzuzahlen. In der Regel fallen weitere Kosten und Gebühren (z.B. Kosten für die Vertragsbeendigung) durch den Anbieter an.
Soweit die Vertragsbedingungen eine Einmalzahlung zulassen, ist der Zinsertrag bei einer Einzahlung am Beginn des Jahres natürlich höher als bei einer monatlichen Einzahlung in Teilbeträgen.
Eine Einzahlung unterhalb des erforderlichen Mindesteigenbeitrags - mit der Folge, dass auch der Zulagenanspruch in dem prozentualen Umfang gekürzt wird, in dem die Zahlung zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag steht - oder ein Aussetzen der Einzahlung - eine Förderung ist dann natürlich ausgeschlossen - ist möglich.