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Experten-Antwort

Riester Brutto/Netto-Beitragsverfahren

von Stift14.01.2018 | 21:12
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3 Antworten

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Hallo, ist es richtig, dass beim Brutto-Beitragsverfahren der Eigenanteil von 4 % des Vorjahreseinkommens ohne Zulage sein muss, damit man im nächsten Jahr die volle Zulage bekommt? Das behauptet seit neustem mein Versicherungsvertreter, der dies vor Kurzem selbst erst erfahren hat und mir nun Angst damit gemacht hat der Staat könnte bei mir Zulagen zurück fordern. Die Versicherung hat mir damals allerdings den Riestervertrag im Glauben verkauft, dass die 4 % vom Vorjahreseinkommen inkl. Zulage seien und im Vertrag kann ich auch nichts anderes nachlesen! Eigentlich dient das Brutto-Beitragsverfahren dazu, die ausstehende Beiträge zu reduzieren. Aber dann liegt der Eigenanteil nicht mehr bei 4 % und der Staat kann zuviel bezahlte Zulagen zurück fordern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Mindesteigenbeitrag (MEB) beträgt jährlich vier Prozent der maßgebenden Einnahmen ( maximal 2.100 € ) abzüglich der Zulage.

Da sich die Sparleistung aus den geleisteten Eigenbeiträgen und den staatlichen Zulagen zusammensetzt, braucht der Zulagenberechtigte somit die erforderliche Sparleistung von vier Prozent nicht allein aufzubringen. Die Altersvorsorgezulage vermindert sich entsprechend, wenn der Berechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten Altersvorsorgeverträge erbracht hat.

Diese gesetzliche Regelung findet sich in §§ 86 ff. EStG.

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2 Antworten

zeldaam 14.01.2018 | 22:02
Hallo Stift, ach die lieben Versicherungsvertreter...... Infos gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html und https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rent… sowie: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/riester-rechner.html (hier aber schon die erhöhten Zulagen ab 2018 !!) Also: "Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt." MfG zelda
senf-dazuam 15.01.2018 | 15:19
Wenn beispielsweise Kinderzulagen nicht fließen sollten, sorgt die eigentlich zu hohe Eigenbeteiligung dann aber dafür, dass die Grundzulage in voller Höhe fließt. Die von Ihnen beschriebene Aussage ist also eigentlich eine falsche Information, kann aber in bestimmten Situationen noch positive Auswirkungen haben.
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