Hallo Apotheker,
falls ihre Ehefrau einen eigenen Riestervertrag abschließt und den Mindestbeitrag zahlt, so können auch Sie einen eigenen Vertrag abschließen und ohne einen eigenen Beitrag die Zulage erhalten.
Der Vorteil ist, dass sich der Mindesteigenbeitrag bei ihrer Frau um ihre Zulage verringert (154 EUR)
Sollte ihre Fraru nicht den vollen Mindesteigenbeitrag zahlen, so wird auch auch die Zulage jeweils nur anteilig gewährt.