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Riesterverträge

von Apotheker08.11.2008 | 11:58
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2 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bin von der Rentenversicherung befreit gemäss §6 Abs. 1 Nr. 1 nach SGB VI. Von daher hab ich keinen unmittelbaren Anspruch auf Förderung, nach Riester. Allerdings ist meine Ehepartnerin gesetzlich Rentenversicherungspflichtig , von daher bin ich mittelbar zulagenberechtigt, nun meine Frage ist es möglich ohne eigene Zuzahlungen einen Riestervertrag abzuschliessen? Ich arbeite zwar auf Teilzeit ca. 30h/Woche, jedoch erziele ich kein Einkommen das Sozialversicherungspflichtig im Sinne der Rentenversicherung ist, da ich ja befreit bin von der Versicherungsspflicht (Versicherung läuft über Apotheker-Versorgungswerk). Sollte dies möglich sein, würde ich natürlich einen Riestervertrag abschließen, ansonsten jedoch nicht, da ich nicht davon ausgehe das der Staat irgendwas zu verschenken hat und sich sicher mehr zurückholt als er zuvor gefördert/verteilt hat (Besteuerung in der Rentenphase). Vielen dank für eine Rückmeldung, vorab. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Apotheker,

falls ihre Ehefrau einen eigenen Riestervertrag abschließt und den Mindestbeitrag zahlt, so können auch Sie einen eigenen Vertrag abschließen und ohne einen eigenen Beitrag die Zulage erhalten.

Der Vorteil ist, dass sich der Mindesteigenbeitrag bei ihrer Frau um ihre Zulage verringert (154 EUR)

Sollte ihre Fraru nicht den vollen Mindesteigenbeitrag zahlen, so wird auch auch die Zulage jeweils nur anteilig gewährt.

1 Antworten

Unbekanntam 09.11.2008 | 00:06
Hallo Apotheker, als mittelbar zulagenberechtigter erhalten Sie die Zulagen auf Ihren Vertrag gutgeschrieben, ohne einen Mindestbeitrag selbst einzuzahlen. Voraussetzung ist jedoch das Ihre Ehefrau als unmittelbar Zulagenberechtigte einen Vertrag abschließt und auch die Mindesteigenbeiträge leistet.
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