Hallo Jürgen,
Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte, wenn sie
- mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben (reguläre Altersgrenze: 63 Jahre) und
- bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Da bei dieser Rentenart die Altersgrenze ab 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt wird, verschieben sich bei Ihnen auch die entsprechenden Termine für den jeweils frühestmöglichen Beginn der Rente. So können Sie unter Berücksichtigung Ihres Geburtsjahres/Monats diese Rente frühestens ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (abschlagfrei); sowie ab einem Lebensalter von 60 Jahren und 6 Monaten mit 10,8% Abschlägen erhalten.
Soweit Sie besonderen Vertrauensschutz genießen (Voraussetzung: vor dem 1. Januar 1955 geboren, am 01.01.2007 schwerbehindert und bereits vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart), werden die beiden Altersgrenzen nicht angehoben; es verbleibt für den Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei der Vollendung des 63. Lebensjahres (abschlagfrei) und bei der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres (mit 10,8% Abschlägen.