Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rückdatierung Schwerbehinderungsantrag

von Jürgen01.10.2008 | 13:17
1266 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Rückdatierung einer Schwerbehinderung um mehrere Jahre, wenn 1. die Erkrankung genetisch nachgewiesen ist (also schon immer bestand) 2. die Auswirkungen, die zur Schwerbehinderung geführt haben schon Jahre vorher in fachärztlichen Befunden bestätigt waren? 3. der Antrag aber erst in 2005 gestellt und genehmigt wurde .

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

inwieweit eine Rückdatierung Ihrer Schwerbehinderung auf einen mehrere Jahre zurückliegenden Zeitpunkt möglich ist, lässt sich letztlich nur mit dem für Sie zuständigen Versorgungsamt klären. Ich verweise hierzu insbesondere auch auf meine Antwort auf den Beitrag von Rosita vom 30.09.2008.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte, wenn sie

- mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben (reguläre Altersgrenze: 63 Jahre) und

- bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) und

- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Da bei dieser Rentenart die Altersgrenze ab 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt wird, verschieben sich bei Ihnen auch die entsprechenden Termine für den jeweils frühestmöglichen Beginn der Rente. So können Sie unter Berücksichtigung Ihres Geburtsjahres/Monats diese Rente frühestens ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (abschlagfrei); sowie ab einem Lebensalter von 60 Jahren und 6 Monaten mit 10,8% Abschlägen erhalten.

Soweit Sie besonderen Vertrauensschutz genießen (Voraussetzung: vor dem 1. Januar 1955 geboren, am 01.01.2007 schwerbehindert und bereits vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart), werden die beiden Altersgrenzen nicht angehoben; es verbleibt für den Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei der Vollendung des 63. Lebensjahres (abschlagfrei) und bei der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres (mit 10,8% Abschlägen.

1 Antworten

Jürgenam 01.10.2008 | 16:17
Noch eine Nachfrage. Welche weiteren Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um die ungekürzte Rente für Schwerbeh. Menschen mit 60 zu erreichen. Bin von 12/52. Danke für die Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026