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Experten-Antwort

Rückstufung von voller EM auf teilweise EM

von Sascha K.04.04.2017 | 16:50
2846 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe mal das Forum durchstöbert, aber leider nicht eine 100% passende Antwort gefunden, daher hoffe ich, dass mir hier geholfen werden kann. Ich bin schon seit mehreren Jahren von der DRV auf volle EM eingestuft worden, allerdings habe ich nach Besserung meines Gesundheitszustands eine Halbtagstätigkeit aufgenommen, was auch bei Auswahl der richtigen Arbeit funktioniert. Nach 6 Monaten in dieser Tätigkeit, musste ich leider feststellen, dass diese spezielle Tätigkeit für mich zu anstrengend war, worauf das Arbeitsverhältnis vom AG beendet wurde. Da ich aber wieder arbeiten möchte, bin ich beim Job Center vorstellig geworden, um mich arbeitssuchend zu melden. Dort wurde mir gesagt, dass ich nicht vermittelbar wäre, da mein Rentenbescheid volle EM bestätigt. Nach Rücksprache mit der DRV wurde mir gesagt, dass ich erst 2 Jahre arbeiten muss, bis die Einstufung geändert werden kann. Kurzum - ich möchte arbeiten, aber Job Center will mir nicht helfen Arbeit zu finden, da ich volle EM Einstufung habe und die DRV sagt, erstmal 2 Jahre arbeiten bevor sie das rückgängig machen. Kann ich die Einstufung in teilweise EM irgendwie forcieren? woher rührt diese 2-Jahres Frist? irgendwelche Ideen? bitte nicht mit Antworten kommen, dass ich mir ja selbst was suchen kann, das weiß ich! Danke für Eure Hilfe! VG, Sascha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sascha K.,

um es vorwegzunehmen: es gibt keine Zweijahresfrist zur Feststellung einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung.

Die Feststellung von voller oder teilweiser Erwerbsminderung hängt von Ihrem sog. Restleistungsvermögen ab. Können Sie täglich nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten, so liegt volle Erwerbsminderung vor. Bei einer Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich liegt teilweise Erwerbsminderung vor, bei einer Leistungsfähigkeit von 6 und mehr Stunden täglich liegt keine Erwerbsminderung mehr vor.

Ausnahme: bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich und Arbeitslosigkeit liegt aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes dennoch volle Erwerbsminderung vor.

Die Feststellungen zum verbliebenen Leistungsvermögens treffen medizinische Sachverständige nach Auswertung vorliegender medizinischer Unterlagen bzw. nach Begutachtung.

Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird durch den Rentenversicherungsträger grundsätzlich geprüft, welche Rentenhöhe zusteht (Einkommensanrechnung) und ob die gewährte Rente überhaupt noch zusteht.

Insbesondere bei Aufnahme einer Tätigkeit von 3 Stunden und mehr täglich (vor allem bei Aufnahme einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze) wird also auch aus medizinischer Sicht überprüft, ob sich der Gesundheitszustand soweit verbessert hat, dass die gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung evtl. gar nicht mehr zusteht.

Um dies zu beurteilen sind genauere Angaben zur ausgeübten Tätigkeit erforderlich.

Wird festgestellt, dass sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert hat, so ist in der Tat statt der Rente wegen voller Erwerbsminderung nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (nach Einkommensanrechnung) zu gewähren.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Tätigkeit "auf Kosten der Restgesundheit" ausgeübt wird. D.h. es liegt - auch aus medizinischer Sicht - weiterhin volle Erwerbsminderung vor (da die Ausübung einer Tätigkeit von 3 Stunden und mehr täglich aus medizinischer Sicht nicht zugemutet werden kann), trotzdem wird diese Arbeit ausgeübt. In diesem Fall liegt weiterhin volle Erwerbsminderung vor. Es besteht daher, trotz Ausübung der Tätigkeit, ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, selbstverständlich erfolgt aber eine Einkommensanrechnung.

Es ist davon auszugehen, dass Ihr Rentenversicherungsträger nach Aufnahme Ihrer Halbtagstätigkeit eine entsprechende Überprüfung vorgenommen hat. Wie sie selbst schildern, konnten Sie die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht dauerhaft ausüben.

Offenbar liegt daher zu Recht eine volle Erwerbsminderung vor.

Sollte tatsächlich eine Besserung Ihrs Gesundheitszustandes eingetreten sein, so steht es Ihnen natürlich frei, dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, der den Sachverhalt dann nochmals - auch medizinisch - überprüfen wird.

Dies kann dann dazu führen, dass evtl. tatsächlich eine Besserung des Gesundheitszustandes und ein Leistungsvermögen von z.B. 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt wird. Da Sie derzeit keine Tätigkeit ausüben, würde dann aber nach wie vor die Rente wegen voller Erwerbsminderung (jetzt allerdings aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes) geleistet werden.

Sollte wieder ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr täglich festgestellt werden, müssten Sie mit einer Entziehung der Rente rechnen.

Bei Feststellung eines geänderten Leistungsvermögens könnten Sie dann bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und um Unterstützung bei der Vermittlung einer Teilzeit- bzw. Vollzeittätigkeit bitten.

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17 Antworten

HotRodam 04.04.2017 | 17:49
Jeder Andere wäre froh, wenn volle EM-Rente bekäme und NICHT arbeiten müsste. Und Sie wollen freiwillig auf eine halbe Rente verzichten, nur weil Sie die Dienste dieser Pseudobehörde, welche sich JobCenter nennt, in Anspruch nehmen wollen ? Wenn man diese Läden nur von hinten sieht, wird einem gewöhnlich spei übel ! Würg.....
Sascha K.am 04.04.2017 | 17:54
nicht böse gemeint, aber solche sinnfreie Kommentare sind nicht hilfreich noch zielführend. Ja ich möchte mich wieder arbeitssuchend melden, sowas soll es tatsächlich noch geben...
Fortitude oneam 04.04.2017 | 18:02
Hallo Sascha, Sie schreiben das Sie seit mehreren Jahren die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Dann ging es Ihnen besser und Sie sind dann halbtags arbeiten gegangen. Ab diesen Zeitpunkt hätte Ihnen nur noch die teilweise EMR zugesprochen werden dürfen. So leid es mir tut, das ist völliger Blödsinn was Sie da schreiben.
Sascha K.am 04.04.2017 | 18:44
Ich habe tatsächlich nur noch knapp 60% meiner Rente bekommen, während ich meiner Teilzeittätigkeit nachgegangen bin, allerdings hat die Auszahlung einer teilweisen Rente nichts mit der Einstufung hinsichtlich voller EM oder teilweise EM zu tun, diese ist weiterhin als voll EM eingestuft geblieben. Ist also nicht völliger Blödsinn was ich geschrieben habe
zweifleram 04.04.2017 | 18:49
Zitat von Sascha K. anzeigenausblenden
Üblicherweise ist es aber so, dass bei der DRV alle Alarmlampen klingeln, wenn ein Voll-EM-Rentner eine Tätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich anmeldet. Da müsste doch schon längst ein Überprüfungsbogen der DRV bei ihnen gelandet sein, in dem die Berechtigung der vollen Rente überprüft werden soll? Ist auch mir nicht schlüssig, was sie da schildern.
Saschaam 04.04.2017 | 18:53
Naja - ich kann ja nur den Sachverhalt schildern, wie er ist, aber eigentlich geht die Diskussion am eigentlichen Sachverhalt vorbei. Ich war heute bei der LVA und dort wurde mir gesagt, dass ich nicht einfach zurückgestuft werden kann, um mich vor mir selbst zu schützen. Also - kann mir jemand Tips geben, wie ich eine Rückstufung forcieren kann? Danke!
Fortitude oneam 04.04.2017 | 18:59
Zitat von Sascha K. anzeigenausblenden
Tut mir leid das ist Neuland für mich. Ich bin mal gespannt was die experten dazu sagen. Es gibt die volle EMR für Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden, die TEMR 3 Stunden bis unter 6 Stunden oder keine. Wie kann man als voll erwerbsgemindert eingestuft werden und trotzdem noch halbtags arbeiten gehen? und behält diesen Status. Ich frage mich was ist mit den Menschen die vorher voll erwerbsgemindert waren und dann beim nächsten Verlängerungsantrag auf TEMR eingestuft wurden ubd können trotzdem aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen?
Schadeam 04.04.2017 | 18:59
Suchen Sie doch ganz einfach ohne Vermittlungshilfen von Arbeitsamt oder Jobcenter einen neuen Job. Am Info Center des Arbeitsamtes können Sie sich auch jederzeit schlau machen. Unbedingt "offiziell arbeitssuchend" gemeldet müssen Sie doch gar nicht sein. Wenn Sie was passendes finden ist es gut, wenn sie nichts finden bekommen Sie wenigstens die volle Rente weiter. Was würden Sie machen, wenn die DRV auf Ihren Antrag hin die Rente halbiert und Sie keinen Job finden? Wäre Ihnen wohl auch nicht ganz Recht,oder?
W*lfgangam 04.04.2017 | 19:01
Hallo Sascha K., ich tippe mal, Sie haben eine volle Teil-EM-Rente erhalten, weil der Hinzuverdienst zu hoch war - dabei aber den 'Status' volle EM nicht verloren (ist was anderes, als nur eine teilweise EM-Rente). Das Jobcenter ist damit schlicht nicht zuständig, bei nach wie vor geltender voller EM ist keine Vermittlungsfähigkeit gegeben. Gleiches gilt auch für die AfA, falls noch Rest-ALG-Ansprüche bestehen sollten. Für ergänzende Leistungen steht Ihnen das Sozialamt zur Verfügung, um eine Arbeit müssen Sie sich selbst kümmern. > woher rührt diese 2-Jahres Frist? Höre ich zum 1. Mal ...man muss ja nicht alles Wissen, falls es tatsächlich zutreffen sollte ;-) Natürlich können Sie einen Antrag auf Überprüfung Ihres EM-Rentenanspruch beantragen mit dem Ziel, nur noch als teilweise EM eingestuft zu werden. Wenn Sie es mit med. Gutachten untermauern könnten und/oder eine med. Begutachtung durch die DRV einfordern, wäre das schon mal ein Anfang – alternativ eine Reha beantragen ...auch hier wird vorab die Aussicht bewertet, Sie wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt bringen zu können. Gefühlt sehe ich da keine Chance, da Sie wohl auch eine unbefristete EM-Rente erhalten UND die DRV sich sicher bereits Gedanken zu Ihrer EM im Hinblick auf den 'erhöhten' Hinzuverdienst/zeitlichen Arbeitseinsatz gemacht hat: "der kann med. gesichert gesehen nicht mehr - lass den doch aber einfach auf Kosten seiner Restgesundheit arbeiten". Gruß w.
Fortitude oneam 04.04.2017 | 19:33
ich tippe mal, Sie haben eine volle Teil-EM-Rente erhalten, weil der Hinzuverdienst zu hoch war - dabei aber den 'Status' volle EM nicht verloren (ist was anderes, als nur eine teilweise EM-Rente Hallo W*lfgang, wo kann ich das nachlesen bzw. liegt der Unterschied zwischen einer volle Teil-EM-Rente und teilweise EM Rente?
eosam 04.04.2017 | 20:07
Es gibt Rente wegen voller Erwerbsminderung (= erwerbsfähig unter 3 Stunden / täglich) und es gibt Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (= erwerbsfähig zwischen 3 und unter 6 Stunden / täglich). Sofern keine Hinzuverdienst erzielt wird, werden die jeweiligen Renten als 'Vollrente' gezahlt. Sofern Hinzuverdienst erzielt wird und dadurch eine Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, wird statt der Vollrente nur eine Teilrente gezahlt. Abhängig vom Hinzuverdienst, kann es dadurch zu folgenden Teilrenten kommen: Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von drei Vierteln Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von einem Viertel bzw. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte. Beispiel: Vom Zahlbetrag entspricht (in etwa) - Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe - Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von einem Viertel = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte. Sofern sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, aber dennoch dem Grunde nach Rentenanspruch besteht, weil die medizinischen Voraussetzungen noch erfüllt sind, erolgt eine sogenannte "Nullrente" bzw. "Nullzahlung", solange bis (irgendeine) Hinzuverdienstgrenze wieder eingehalten wird. Dieses o.g. Prozedere der starren Teilrentenstufen endet allerdings im Rahmen des Flexirentegesetzes zum 30.06.2017. ------------------------- Ich mach das jetzt auch schon ein paar Jahre lang (praxisbezogen) und hab von einer "Zwei-Jahres-Frist" so auch noch nichts gehört. Eventuell wurde gemeint, dass Ihre Rente noch zwei Jahre befristet ist (?) und dann erst die Absicht - seitens des Rentenversicherungsträgers - besteht, nach den zwei Jahren die Rente neu zu bewerten. Rein rechtlich: Wenn Sie tatsächlich Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben, haben Sie auch Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die teilweise Erwerbsminderungsrente läuft dabei im Hintergrund und kommt nicht zur Auszahlung, weil bei Anspruch auf mehreren Rente nur die vom Zahlbetrag her höchste Rente gezahlt wird - § 89 SGB VI (und volle EM-Rente (als Vollrente) ist das doppelte der teilweisen EM-Rente (als Vollrente)). Nun könnten Sie hingehen und sagen, dass Sie auf die volle EM-Rente nach § 46 SGB I verzichten - nicht aber auf die teilweise EM-Rente. Allerdings werden Sie auf Grund des Verzichtes natürlich keine anderweitigen aufstockenden Sozialleistungen als Ersatz beziehen; und das ganze Prozedere nur dafür um vom Jobcenter - von dem es dann kein Geld gibt - als arbeitssuchend eingestuft zu werden; ohne Garantie auch einen Job zu finden, wäre - meines Erachtens - sehr unüberlegt und praxisfern. Dann doch besser auf Eigeninitative einen Job suchen und im Erfolgsfall dem Rentenversicherungsträger dann mitteilen. Nichtsdestotrotz: Die Frage muss man sich schon gefallen lassen, ob ein voller Erwerbsminderungsrentner - der mehr als nur geringfügig arbeiten will - wirklich noch voll erwerbsgemindert ist. Dem Grunde nach könnten Sie ja von sich einen Überprüfungsantrag stellen und Ihren Gesundheitszustand neu einschätzen lassen (statt voll -nur noch teilweise erwerbsgemindert). Sofern erfolgreich, gehen Sie der Problematik des o.g. 'Verzichtes' aus dem Weg und würden dann auch Anspruch auf anderweitige Sozialleistungen haben, wenn bei Gewährung der teilweisen Erwerbsminderungsrente ein solcher bestehen würde (z.B. Restanspruch auf Arbeitslosengeld bzw. bei Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld II). Dafür ein Lob. Viele andere sollten auch erst mal suchen, bevor sie hier was posten.
W*lfgangam 04.04.2017 | 20:55
Hallo Fortitude one, wenn Sie tiefer einsteigen wollen - eos hat Ihnen schon die Grundsätze aufgezeigt - fangen Sie hier an/Gesetzestext: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… vertiefende Informationen/Auslegungen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Bohren Sie sich da durch, und Sie finden alles/weitere Verlinkungen. Gruß w. PS: Für die kleinen Augen nach der Nacht der langen Messer ...bzw. der Nachlese, machen Sie mich aber bitte nicht verantwortlich *g
W*lfgangam 04.04.2017 | 20:40
Zitat von eos anzeigenausblenden
Hallo eos, darf ich Sie mit diesem Beitrag zum Experten des Monats vorschlagen?!! :-) > Nichtsdestotrotz: Die Frage muss man sich schon gefallen lassen, ob ein voller Erwerbsminderungsrentner - der mehr als nur geringfügig arbeiten will - wirklich noch voll erwerbsgemindert ist. *kleiner Lupfer der Augenbraue bei mir: warum denn nicht! ...wenn es rentenrechtlich gerechtfertigt ist (auch wenn gewisse xyz-EM-User sich dabei hier spontan Einnässen). Sascha K. - es muss ja nicht grad ein Stephen Hawkins sein – hat auch das Recht auf volle Beschäftigung bei unwiderruflich bestehender EM. Nachprüfbare Individualentscheidung eben – auch wenn es eine gewisse Nichtakzeptanz 'normaler Mitlesender' dazu gibt/Unkenntnis der Rechtslage eben. Insofern: "Die Frage muss man sich schon gefallen lassen" ...natürlich, aber objektiv betrachtet/ausge-/bewertet für jeden Einzellen allein. Und das sehen wir beide sicher genauso :-) Gruß w.
eosam 04.04.2017 | 21:26
unter meinem ersten - langlebigen - Usernamen in diesem Forum kam bereits der Vorschlag (von Ihnen). Sicher sind wir da uns - und auch die Sachbearbeitung in der RV - einig. Hatte das Thema 'obejktiv betrachtet' und "auf Kosten der Gesundheit" in dem zeitlich nachfolgenden Beitrag "Teil-Erwerbsminderungsrente gestrichen" bereits angerissen; die Schläfrigkeit meiner Finger auf der Tastatur hatte dann aber bereits eingesetzt, sodass ich mich nicht wiederholen konnte/wollte.
Fortitude oneam 04.04.2017 | 22:12
@w*lfgang @eos Danke für die Erklärung und Links. Werde mich morgen einlesen und hoffe das ich es auch verstehe. Mfg Fortitude one
Fortitude oneam 05.04.2017 | 10:18
Ein Lob an die/den expertin/-en. Mit einfachen Worten aber sehr verständlich erklärt. Vielen Dank. Im Grunde genommen lag ich garnicht so verkehrt. @eos;@w*lfgang Ihr wart auch nicht schlecht, aber sehr kompliziert.
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