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Experten-Antwort

rückwirkende Erwerbsminderungsrente und Arbeitsentgelt

von Martina20.02.2018 | 18:43
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4 Antworten

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Hallo, ich habe rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Während dieser (rückwirkenden) Zeit habe ich aber noch gearbeitet. Nun soll ich das Gehalt wieder zurückzahlen weil ich Rente erhalte. Das kann doch nicht sein - oder? Ich habe gehört, dass eine Verrechnung mit Krankengeld durchgeführt wird. Aber beim Gehalt auch? Ich habe doch dafür gearbeitet. Bitte Hilfe. Danke und Grüße Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Martina,

wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung rückwirkend bewilligt wird und Sie für den Zeitraum der rückwirkenden Bewilligung noch Arbeitsentgelt bezogen haben, wird dieses Gehalt auf die Rente angerechnet und es kann zu einer Kürzung Ihrer Rente kommen.

Eine Rückzahlung des Gehaltes ist arbeitsrechtlich sehr bedenklich. Hier ist ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber dringend erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt Ihr bereits gezahltes Gehalt nicht zurück.

Eine Verrechnung kann nur dann erfolgen, wenn Sie zunächst Krankengeld bezogen und dann die Rente rückwirkend bewilligt bekommen haben. Diese Verrechnung klären die Rentenversicherung und die Krankenkasse untereinander.

Bzgl. der Einkommensanrechnung für die Zeit des Zusammentreffens von Gehalt und Erwerbsminderungsrente müssten Sie dann noch weitere Post von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Sollten Sie außer dem Bewilligungsbescheid bis heute keine weitere Mitteilung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, können Sie sich mal mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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3 Antworten

Conzalesam 20.02.2018 | 19:07
Ja unbefingt Hilfe. Das ist ja eine Lachnummer. Hat gearbeitet und ist gleichzeitig erwerbsgemindert. Leg dich schlafen. Grüße
HelgaErnaam 20.02.2018 | 19:07
Normalerweise müssten Sie Ihre Rente zurückzahlen und außerdem müsste Ihr Leistungsvermögen noch einmal genauestens überprüft werden, da Sie wohl kaum erwerbsgemindert waren, als Sie noch gearbeitet haben.
KSCam 20.02.2018 | 20:02
Liebe Martina, haben Sie den "Fall" wirklich korrekt beschrieben? Wer fordert denn das Gehalt zurück? Der Arbeitgeber - dann wäre es zunächst mal eine Frage des Arbeitsrechtes? Dass die Rentenversicherung von Ihnen fordert dass Sie das Gehalt - an wen eigentlich?- zurückzahlen sollen, wäre irgendwie kurios. Es könnte sein dass die Rente gekürzt wird oder ganz weg ist solange jemand Gehalt bekommt........aber so wie Sie es schreiben kann es eigentlich nicht sein.
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