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Experten-Antwort

Rüruprente - Einzahlung im Jahr des Beginns der EM-Rente

von Basisrentner21.07.2020 | 20:39
60 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, manchmal gibt es eine bAV als Kapitalabfindung. Wenn ein Vrrsicherter im Jahr der Auszahlung kaum Arbeitslohn bekommt, ein paar Monate Krankegeld und dann eine volle EM-Rente. Kann er dann bis zur Höchtsgrenze von x Euro Geld in den Rürupvertrag einzahlen? Ist er dazu noch als EM-Rentner berechtigt? Muss er vom Höchstbetrag nur die DRV-Beiträge aus der kurzen Zeit vor dem Krankengeld und die DRV-Beiträge aus dem Krankengeld abziehen. Da die DRV auch zur Altersvorsorge berät, gehe ich davon aus, dass der Beitrag nicht offtopic ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Basisrentner,

ich habe Ihre Frage so verstanden, dass der Betrag der ausgezahlten Abfindung in einen (ggf. neu abzuschließenden) Rürupvertrag eingezahlt werden soll. Dies sollte aus meiner Sicht - abhängig vom Anbieter - möglich sein. Da für einen sog. Rürupvertrag keine besonderen persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kann ein solcher Vertrag selbstverständlich auch von einem Erwerbsminderungsrentner abgeschlossen/bedient werden.

Hinsichtlich der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben und deren Berechnung, können Sie verbindliche Auskünfte jedoch nur beim zuständigen Finanzamt (bzw. Ihrem Steuerberater) erhalten. Für einen ersten Überblick können Sie aber auch gern den Rürup-Rechner auf der Homepage von ihre-vorsorge.de nutzen, welchen Sie unter

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/ruerup-steuersparrechner.html

erreichen. Hier erhalten Sie auch noch weitere nützliche Informationen rund um das Thema „Rürup-Rente“.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Basisrentneram 23.07.2020 | 09:17
Wird hier auch zur Altersvorsorge beraten?
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