Hallo
Im Jahr 2000 erhielten wir einen Scheck für den Ruhestand, und wenn wir diesen Scheck nicht abholen können, können wir dieses Geld jetzt abholen?
Wenn die Bank des Scheckausstellers noch existiert ja.
Falls nicht, habt ihr schlechte Karten.
Falls nicht, habt ihr schlechte Karten.
Diese Antwort stammt nicht von mir.
Evtl. sollten Sie aber erläutern, was mit dem Scheck ausgezahlt werden sollte und aus welchen Gründen Sie ihn bis heute nicht eingelöst haben!
Hallo
Im Jahr 2000 erhielten wir einen Scheck für den Ruhestand, und wenn wir diesen Scheck nicht abholen können, können wir dieses Geld jetzt abholen?
Hallo ali kalaycı,
die Gültigkeit eines Schecks ist in Art. 29 ScheckG geregelt; danach können Sie einen Scheck aus dem Jahr 2000 nicht mehr einreichen.
Ungeachtet dessen verjähren Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung vier Jahre nachdem sie entstanden sind. Die Verjährung muss aber von Ihrem Rentenversicherungsträger durch Einrede geltend gemacht werden. Dabei muss der Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßen Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gegebenenfalls mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Hallo
Im Jahr 2000 erhielten wir einen Scheck für den Ruhestand, und wenn wir diesen Scheck nicht abholen können, können wir dieses Geld jetzt abholen?
Und das fragst du nach über 17 Jahren! Wo hast du den denn rausgekramt? Ist der Scheck überhaupt gedeckt?
Hallo,
bitte noch einmal mit richtiger Übersetzung schreiben.
Geht es um eine Betriebsrente?