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Experten-Antwort

Ruhestandsbonus

von ali kalaycı13.03.2018 | 14:12
548 Ansichten
6 Antworten
Hallo Im Jahr 2000 erhielten wir einen Scheck für den Ruhestand, und wenn wir diesen Scheck nicht abholen können, können wir dieses Geld jetzt abholen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2018 | 15:22

Was meinen Sie mit dem "Scheck für den Ruhestand"?

Handelt es sich evtl. um eine Betriebsrente, die Sie beantragen müssen, nachdem Sie das Rentenalter erreicht haben?

5 Antworten

Fastrentneram 13.03.2018 | 14:31
Wenn die Bank des Scheckausstellers noch existiert ja. Falls nicht, habt ihr schlechte Karten.
Fastrentneram 13.03.2018 | 15:18
Fastrentner schrieb

Wenn die Bank des Scheckausstellers noch existiert ja.

Falls nicht, habt ihr schlechte Karten.

Diese Antwort stammt nicht von mir. Evtl. sollten Sie aber erläutern, was mit dem Scheck ausgezahlt werden sollte und aus welchen Gründen Sie ihn bis heute nicht eingelöst haben!
-am 13.03.2018 | 15:23
Hallo ali kalaycı, die Gültigkeit eines Schecks ist in Art. 29 ScheckG geregelt; danach können Sie einen Scheck aus dem Jahr 2000 nicht mehr einreichen. Ungeachtet dessen verjähren Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung vier Jahre nachdem sie entstanden sind. Die Verjährung muss aber von Ihrem Rentenversicherungsträger durch Einrede geltend gemacht werden. Dabei muss der Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßen Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gegebenenfalls mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Kalesiam 13.03.2018 | 16:53
Und das fragst du nach über 17 Jahren! Wo hast du den denn rausgekramt? Ist der Scheck überhaupt gedeckt?
Herbert am 13.03.2018 | 17:04
Hallo, bitte noch einmal mit richtiger Übersetzung schreiben. Geht es um eine Betriebsrente?
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