Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehinderung und EMR

von Waschki S.02.10.2017 | 15:13
1201 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich kann es nicht glauben. Obwohl ich eine Schwerbehinderung von 100 und Merkzeichen G, GL und B habe, wurde mir die EMR abgelehnt. Ein guter Bekannter von mir hat keine Schwerbehinderung und hat nur Rheuma und ist psychisch leicht angeschlagen. Ihm wurde jetzt die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Möchte auch nicht meine ganzen Gebrechen aufzählen aber nicht umsonst habe ich meinen unbefristeten GDB 100 mit Merkzeichen. Es ist zu lesen das normalerweise eine Schwerbehinderung nicht mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Ich kann nur sagen, dass meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Gibt es dazu irgendwie Gesetze bzw. Urteile indem nach Widerspruch bzw. Klage dem Schwerbehinderten Recht zugesprochen wurde? Wird denn beim medizinischen Dienst der DRV dies denn gar nicht berücksichtigt? Mit freundlichen Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Waschki S.,

wie Sie bereits richtig geschrieben haben, handelt es sich bei "Grad der Behinderung" und "Erwerbsminderung" um unterschiedliche Begriffe.

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Fastrentneram 02.10.2017 | 15:42
Ihren Widerspruch sollten Sie in Abstimmung mit dem Arzt Ihres Vertrauens medizinisch fundiert begründen.
W*lfgangam 02.10.2017 | 19:39
Hallo Waschki S., wie Sie bereits richtig geschrieben haben, handelt es sich bei "Grad der Behinderung" und "Erwerbsminderung" um unterschiedliche Begriffe. Wenn Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
Ihren Widerspruch sollten Sie in Abstimmung mit dem Arzt Ihres Vertrauens medizinisch fundiert begründen.
Ergänzend: Hallo Waschki S., begeben Sie sich dabei nicht allein auf den Widerspruchs-/Klageweg, dafür benötigen Sie Unterstützung durch Personen/Verbände, die solche Verfahren täglich durchziehen. Gehen Sie damit zum SoVD Sozialverband, Sozialverband VdK oder zu einem Fachanwalt für SV-Recht. In den ersten beiden Fällen entstehen relativ geringe Gebühren. Wenn Sie den Widerspruch doch alleine durchziehen wollen, fordern Sie wenigstens vorher Akteneinsicht an, um die Entscheidung der DRV nachvollziehen zu können ...med. gesehen - aus EM-Sicht- werden Sie damit kaum weiterkommen. Gruß w.
Franz Josefam 02.10.2017 | 20:00
Tut mir leid, aber ich halte Ihre Empörung für einen Fake-Beitrag primitivster Sorte. Außerdem dürften Sie als medizinischer Laie wohl kaum beurteilen können, ob Ihr "guter Bekannter" erwerbsgemindert ist oder nicht.
Waschki S.am 02.10.2017 | 20:00
Hallo W*lfgang, ich denke da muss ich wohl durch. Werde mir fachlichen Beistand einholen. Dennoch kann ich es nicht verstehen. Heutzutage ist es schwierig einen GDB zu bekommen und trotzdem macht der medizinische Dienst der DRV seinen eigenes Ding. Wie in Gottes Namen soll ich noch mit dieser Schwerbehinderung und bin bereits 57 Jahre noch auf den Arbeitsmarkt eine arbeit finden. Ausserdem bin ich körperlich und geistig nicht mehr in der Lage. Vielleicht bin ich an den falschen Sachbearbeiter/in geraten. Danke. Grüße
W*lfgangam 02.10.2017 | 20:32
Zitat von Waschki S. anzeigenausblenden
Hallo Waschki S., das würde ich nicht sagen, man weiß/Sie wissen es nicht, warum die DRV den EM-Antrag abgelehnt hat. Das lässt sich nur anhand der med. Rentenakte und der 'Entscheidungsfindung' dazu ableiten. Die Aussagen im Ablehnungsbescheid sind nur Standardtext und wenig hilfreich (es sei denn, Ihnen fehlen überhaupt Versicherungszeiten für den grundsätzlichen Anspruch, dann wäre es eindeutig – nicht ganz, wenn dabei der festgesetzte EM-Beginn eine Rolle spielt). Natürlich ist ein GdB 100 schon 'krass', zudem mit weiteren Einschränkungen/Merkmalen versehen. Auf der anderen Seite sind Ihre Einschränkungen - gemessen an den Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und/oder des tatsächlich bestehenden Arbeitsplatzes - nicht in einer Ferndiagnose einzuschätzen, ob da tatsächliche eine EM vorliegen könnte. Verfolgen Sie die Sache weiter, auch ein erstes Beratungsgespräch in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt könnte schon helfen – verpassen Sie nur nicht die Widerspruchsfrist …bloße Terminvereinbarung reicht schon! Ihre Rentenakte könnten Sie auch dort einsehen, einfach Widerspruch ohne Begründung einlegen, Akte komplett anfordern und in Ruhe nachlesen, dann weitere Entscheidungen treffen. Gruß w.
Waschki S.am 02.10.2017 | 23:37
Hallo W*lfgang, vielen Dank. Ich werde Ihen Rat folgen. Trotzdem finde ich die Sache sehr suspekt. Gruß
Waschki S.am 02.10.2017 | 23:45
Guten Tag, ich kann es nicht glauben. Obwohl ich eine Schwerbehinderung von 100 und Merkzeichen G, GL und B habe, wurde mir die EMR abgelehnt. Ein guter Bekannter von mir hat keine Schwerbehinderung und hat nur Rheuma und ist psychisch leicht angeschlagen. Ihm wurde jetzt die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Möchte auch nicht meine ganzen Gebrechen aufzählen aber nicht umsonst habe ich meinen unbefristeten GDB 100 mit Merkzeichen. Es ist zu lesen das normalerweise eine Schwerbehinderung nicht mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Ich kann nur sagen, dass meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Gibt es dazu irgendwie Gesetze bzw. Urteile indem nach Widerspruch bzw. Klage dem Schwerbehinderten Recht zugesprochen wurde? Wird denn beim medizinischen Dienst der DRV dies denn gar nicht berücksichtigt? Mit freundlichen Gruß
Tut mir leid, aber ich halte Ihre Empörung für einen Fake-Beitrag primitivster Sorte. Außerdem dürften Sie als medizinischer Laie wohl kaum beurteilen können, ob Ihr "guter Bekannter" erwerbsgemindert ist oder nicht.
Hallo, das muss Ihnen nicht leid tun. Wenn man keine Erfahrung und Wissen hat, dann lesen Sie hier im Forum nur mit. Alles roger!!! Dies ist ein offizielles Forum der Rentenversicherung. Mfg
Loniam 03.10.2017 | 06:01
"Nur Rheuma" ist eigentlich unverschämt von ihnen. Sie wissen offenbar nicht, wie belastend das sein kann.Die Nebenwirkungen der starken Medikamente kommen auch noch dazu. Sie haben keine Ahnung von der Krankheit und sind offenbar nur neidisch.
Waschki S.am 02.10.2017 | 23:37
Hallo W*lfgang, vielen Dank. Ich werde Ihen Rat folgen. Trotzdem finde ich die Sache sehr suspekt. Gruß
Waschki S.am 03.10.2017 | 11:00
Ich glaube eher das Sie keine Ahnung haben. Ich selbst befand mich auch mal in einer Rheumaklinik und weiß wohl was das für Schmerzen sind. Und was wollten Sie mir eigentlich damit sagen. Nur unnützes Gelaber. Darauf kann ich sehr gerne verzichten.
Angelaam 03.10.2017 | 13:47
"Nur Rheuma" ist eigentlich unverschämt von ihnen. Sie wissen offenbar nicht, wie belastend das sein kann.Die Nebenwirkungen der starken Medikamente kommen auch noch dazu. Sie haben keine Ahnung von der Krankheit und sind offenbar nur neidisch.
Ich glaube eher das Sie keine Ahnung haben. Ich selbst befand mich auch mal in einer Rheumaklinik und weiß wohl was das für Schmerzen sind. Und was wollten Sie mir eigentlich damit sagen. Nur unnützes Gelaber. Darauf kann ich sehr gerne verzichten.
Na dann fang mal an mit dem Verzichten.
Maxam 03.10.2017 | 13:58
Hallo Herr mehr Wischi wie Waschi! Beantragen Sie eine berufliche Rehakur......dann wird sich zeigen wie ....die Sachlage ist...ich habe aufgrund einer solchen meine Rente erhalten und habe 60 % Schwerbehinderung..... Alles Gute für Sie! Max
Waschki S.am 03.10.2017 | 14:23
"Nur Rheuma" ist eigentlich unverschämt von ihnen. Sie wissen offenbar nicht, wie belastend das sein kann.Die Nebenwirkungen der starken Medikamente kommen auch noch dazu. Sie haben keine Ahnung von der Krankheit und sind offenbar nur neidisch.
Dem stimme ich voll zu!
...einmal hätte gereicht. Wohl auf der Tastatur eingeschlafen. Nur sinnloses Zeug!
Angelaam 03.10.2017 | 14:41
Zitat von Waschki S. anzeigenausblenden
Hallo Herr mehr Wischi wie Waschi! Beantragen Sie eine berufliche Rehakur......dann wird sich zeigen wie ....die Sachlage ist...ich habe aufgrund einer solchen meine Rente erhalten und habe 60 % Schwerbehinderung..... Alles Gute für Sie! Max
Hallo Max, dann sind Sie in der glücklicheren Position. Ein etwas älterer Artikel, aber ich glaube wird bestimmt heute noch so praktiziert. http://www.berliner-zeitung.de/bei-der-deutschen-rentenversicher… Grüße
Geh arbeiten und gut iss.
Maxam 03.10.2017 | 15:40
Oh Angela.....Oh liebe Angela.....wann erklärst du deinen Rücktritt.----die Pension ist sicher und alle sind zufrieden.... Alles Gute für dich! LG Max
Fridhelmam 03.10.2017 | 16:05
Vielleicht sollte der GdB-Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder welcher Behörde auch immer, noch einmal auf den Prüfstand. Ob Ihr "guter Bekannter" schwerbehindert ist oder nicht, können SIE wohl kaum beurteilen. Vermutlich hat ihr "guter Bekannter" ganz einfach keinen Feststellungsantrag gestellt. Und dass er "nur" Rheuma hat und "psychisch leicht angeschlagen" ist, können Sie auch nicht wissen. Oder sind Sie wirklich so naiv, dass Sie glauben, Ihr "guter Bekannter" würde Ihnen ALLES erzählen? Seine medizinischen Befundberichte werden Sie wohl kaum gelesen haben!
Fortitude oneam 03.10.2017 | 22:08
Guten Tag, ich kann es nicht glauben. Obwohl ich eine Schwerbehinderung von 100 und Merkzeichen G, GL und B habe, wurde mir die EMR abgelehnt. Ein guter Bekannter von mir hat keine Schwerbehinderung und hat nur Rheuma und ist psychisch leicht angeschlagen. Ihm wurde jetzt die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Möchte auch nicht meine ganzen Gebrechen aufzählen aber nicht umsonst habe ich meinen unbefristeten GDB 100 mit Merkzeichen. Es ist zu lesen das normalerweise eine Schwerbehinderung nicht mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Ich kann nur sagen, dass meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Gibt es dazu irgendwie Gesetze bzw. Urteile indem nach Widerspruch bzw. Klage dem Schwerbehinderten Recht zugesprochen wurde? Wird denn beim medizinischen Dienst der DRV dies denn gar nicht berücksichtigt? Mit freundlichen Gruß
Tut mir leid, aber ich halte Ihre Empörung für einen Fake-Beitrag primitivster Sorte. Außerdem dürften Sie als medizinischer Laie wohl kaum beurteilen können, ob Ihr "guter Bekannter" erwerbsgemindert ist oder nicht.
Hallo Waschki S., der User W*lfgang hat Ihnen bereits sehr hilfreiche Tipps und Ratschläge gegeben. Es heißt: Aus dem GdB kann nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Durch das Vorhandensein eines GdB ist praktisch der Nachweis geführt, dass eine bestimmte Menge an Erkrankungen vorhanden sind, die üblicherweise bei gleichaltrigen Vergleichspersonengruppen nicht vorhanden sind. Man ist, profan ausgedrückt, also kränker als der Durchschnitt. Das ist sozusagen ein Mosaikstein im Gesamtbild „Beurteilung der Resterwerbsfähigkeit“ auf den man nicht verzichten soll, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Nehmen Sie sich unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht. Sie haben sehr gute Chancen auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Beste Grüße, viel Glück und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026