Guten Tag,
ich kann es nicht glauben. Obwohl ich eine Schwerbehinderung von 100 und Merkzeichen G, GL und B habe, wurde mir die EMR abgelehnt. Ein guter Bekannter von mir hat keine Schwerbehinderung und hat nur Rheuma und ist psychisch leicht angeschlagen. Ihm wurde jetzt die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Möchte auch nicht meine ganzen Gebrechen aufzählen aber nicht umsonst habe ich meinen unbefristeten GDB 100 mit Merkzeichen. Es ist zu lesen das normalerweise eine Schwerbehinderung nicht mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Ich kann nur sagen, dass meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Gibt es dazu irgendwie Gesetze bzw. Urteile indem nach Widerspruch bzw. Klage dem Schwerbehinderten Recht zugesprochen wurde? Wird denn beim medizinischen Dienst der DRV dies denn gar nicht berücksichtigt?
Mit freundlichen Gruß
Tut mir leid, aber ich halte Ihre Empörung für einen Fake-Beitrag primitivster Sorte.
Außerdem dürften Sie als medizinischer Laie wohl kaum beurteilen können, ob Ihr "guter Bekannter" erwerbsgemindert ist oder nicht.
Hallo Waschki S.,
der User W*lfgang hat Ihnen bereits sehr hilfreiche Tipps und Ratschläge gegeben.
Es heißt:
Aus dem GdB kann nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
Durch das Vorhandensein eines GdB ist praktisch der Nachweis geführt, dass eine bestimmte Menge an Erkrankungen vorhanden sind, die üblicherweise bei gleichaltrigen Vergleichspersonengruppen nicht vorhanden sind. Man ist, profan ausgedrückt, also kränker als der Durchschnitt. Das ist sozusagen ein Mosaikstein im Gesamtbild „Beurteilung der Resterwerbsfähigkeit“ auf den man nicht verzichten soll, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Nehmen Sie sich unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht. Sie haben sehr gute Chancen auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Beste Grüße, viel Glück und bestmögliche Gesundheit.