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Schwerbehinderung

von mona19.01.2007 | 22:01
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4 Antworten

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Hallo und guten Tag, ich bin an seit Juni 2002 an Parkinson erkrankt, mit 50%iger anerkannter Schwerbehinderung seit Nov 2002. Ich bin seit 1974 voll berufstätig. Da mir die Arbeit immer schwerer fällt , überlege ich die EU-Rente zu beantragen. Mein Arbeitgeber ist bereit mir einen Zuschuß zu zahlen, dessen Höhe davon abhängig ist, wann ich frühestmöglich die Altersrente für Schwerbehinderte erhalten würde. Wie ist es mit der 35jährigen Wartezeit ? Wäre es ratsam, bis zur Erfüllung dieser (bei mir Anfang 2009) durchzuschleppen, auch wenn es schwer fällt ? Oder würde bei vorher bewilligter EU-Rente, die Rentenbezugszeit zur Wartezeit zählen. Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

@ mona:

Die Rentenbezugszeit könnte bei einer Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und somit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren führen, wenn diese Zeit als Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente berücksichtig wurde. Eine Zurechnungszeit wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt.

Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten, würden Abschläge von 10,8 % berechnet. Dieser Abschlag bleibt auch bei einem späteren Bezug eine Altersrente maßgeblich, so dass sich nach dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung an der Rentenhöhe kaum eine Änderung ergeben würde. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung noch einmal beraten zu lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

@Dietmar:

Ausschlaggebend für die Höhe der Rente ist nicht, welche Art von Abschluss Sie erworben haben, sondern die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragspflichtigen Einnahmen im Beitrittsgebiet werden für die Berechnung der Rente dem „West-Niveau“ angeglichen, indem Sie mit einem jährlichen Wert (Anlage 10 des SGB VI ) vervielfältigt werden.

2 Antworten

monaam 19.01.2007 | 22:16
Hallo, ich habe vergessen mitzuteilen, daß ich im März 1957 geboren wurde.
Dietmaram 20.01.2007 | 13:25
Hallo, ich bin 1944 geboren-habe Elektromonteur gelernt und 1976 erfolgreich im Abendstudium den Abschluss als Elktroinstallateurmeister abgeschlossen.Ab1980 arbeitete ich nur noch in Leitenden Funktionen.Wird diese höher qualifizierte Tätgkeit mit dem finanziellen Durchschnitt der alten Bundesländer gleichgestellt? Bisher fand dies in meiner Rentenberechnung keine Beachtung. Ist das in Ordnung-oder kann ich noch auf eine höhere Rente hoffen? MfG D.Scholz
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