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Experten-Antwort

Selbständigkeit als Mentaltherapeutin

von Melina22.01.2016 | 10:25
1749 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 45 Jahre alt werde mich in Kürze als Therapeutin für Mentales Training und Entspannung selbständig machen. Zusätzlich werde ich selbständig als Wen-Do-Trainnerin arbeiten. Vorher habe ich 25 Jahre zur Rentenversicherung Versicherungspflichtig durch andere Tätigkeiten als Angestellte eingezahlt. Frage: Raten Sie mir, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung weiterzuzahlen oder wenn nein, wie kann ich privat vorsorgen? Private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen etc. rentieren zu niedrig. Besser einen Aktienfondssparplan für die nächsten 20 Jahre besparen? Natürlich begleitet mich ein Selbständigkeits-Coach, mich würde trotzdem eine Einschätzung auch Ihrer Experten interessieren. Vielen Dank! Melina

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melina,

wie "üpioiu" richtig geschrieben hat, muss zuerst geklärt werden, ob Sie nicht auf Grund Ihrer selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.

Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melina,

ich meinte nicht die Antragspflichtversicherung.

Es kann sein, dass Sie kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind.

Für die Klärung der Frage können Sie den Vordruck V023 verwenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

üpoiuam 22.01.2016 | 10:49
Freiwillige Beiträge? Haben Sie schon mal in Betracht gezogen, dass Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit ggf. auch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein könnten? Sie sollten Ihren Mitteilungspflichten nachkommen, um wenigsten dies vorab zu klären. Teilen Sie daher Ihrem Rentenversicherungsträger Ihr Vorhaben mit. Denn wenn Sie bereits durch Ihre selbständigen Tätigkeit pflichtversichert sind, erübrigt sich die Frage mit den freiwilligen Beiträgen. Privat kann man natürlich dennoch/zusätzlich vorsorgen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
üpoiuam 22.01.2016 | 11:31
Nein, die Antragspflichtversicherung kommt nur dann in Frage, wenn sich nicht bereits Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Sollte dies verneint werden, bestünde die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung durchzuführen (hat ggü den freiwilligen Beiträgen Vor- aber auch Nachteile). Aber bevor es soweit kommt, sollten Sie die Frage nach der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes klären, mithilfe des V 023 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Melinaam 22.01.2016 | 11:18
Gibt es dafür einen bestimmten Antragsvordruck, den ich ausfüllen muss oder kann ich das formlos per Brief machen? Sie denken da an " Antragspflichtversicherte Selbständige"?
Melinaam 22.01.2016 | 11:19
Gibt es dafür einen bestimmten Antragsvordruck, den ich ausfüllen muss oder kann ich das formlos per Brief machen? Sie denken da an " Antragspflichtversicherte Selbständige"?
Gackiam 22.01.2016 | 16:29
Zitat von üpoiu anzeigenausblenden
Sie denken da an " Antragspflichtversicherte Selbständige"?
Nein, die Antragspflichtversicherung kommt nur dann in Frage, wenn sich nicht bereits Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Sollte dies verneint werden, bestünde die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung durchzuführen (hat ggü den freiwilligen Beiträgen Vor- aber auch Nachteile). Aber bevor es soweit kommt, sollten Sie die Frage nach der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes klären, mithilfe des V 023 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
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