Hallo Melina,
wie "üpioiu" richtig geschrieben hat, muss zuerst geklärt werden, ob Sie nicht auf Grund Ihrer selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.
Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Hallo Melina,
ich meinte nicht die Antragspflichtversicherung.
Es kann sein, dass Sie kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind.
Für die Klärung der Frage können Sie den Vordruck V023 verwenden.
Gibt es dafür einen bestimmten Antragsvordruck, den ich ausfüllen muss oder kann ich das formlos per Brief machen?
Sie denken da an " Antragspflichtversicherte Selbständige"?
Nein, die Antragspflichtversicherung kommt nur dann in Frage, wenn sich nicht bereits Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind.
Sollte dies verneint werden, bestünde die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung durchzuführen (hat ggü den freiwilligen Beiträgen Vor- aber auch Nachteile).
Aber bevor es soweit kommt, sollten Sie die Frage nach der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes klären, mithilfe des V 023
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0023.html
Bah, Blödsinn!Sie denken da an " Antragspflichtversicherte Selbständige"?Nein, die Antragspflichtversicherung kommt nur dann in Frage, wenn sich nicht bereits Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Sollte dies verneint werden, bestünde die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung durchzuführen (hat ggü den freiwilligen Beiträgen Vor- aber auch Nachteile). Aber bevor es soweit kommt, sollten Sie die Frage nach der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes klären, mithilfe des V 023 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.