Hallo,
grundsätzlich haben Sie als selbständig tätiger Lehrer die Möglichkeit den Regelbeitrag (in den ersten drei Kalenderjahren nach Beginn, auch den halben Regelbeitrag) zu zahlen. Die andere Option ist es, den Beitrag einkommensabhängig zu zahlen. Der Beitrag würden dann 18,9% von Ihrem Einkommen betragen.
Wie bereits von „Schwarzwälder“ geschrieben, besteht Geringfügigkeit bei einem Einkommen in dem Monaten von 03/13 – 12/13 von 4.500 Euro. Sobald Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 5400,- Euro im Jahr überschreiten, sind Sie verpflichtet den Rentenversicherungsträger darüber zu informieren.
Sollten diese Informationen nicht ausreichen, würde ich Ihnen empfehlen, sich an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Den Gesprächstermin können Sie online über unsere Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) buchen.