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Experten-Antwort

selbstständig

von Alexander06.06.2013 | 16:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich bin bis januar dieses jahres selbstständig gewesen und habe den halben regelbeitrag bezahlt (war 2012 schon so). in februar dieses jahres war ich arbeitslos. ab märz dieses jahres bin ich angestellter und selbstständiger (nur nebenbei wenn aufträge vorhanden sind und genügend zeit neben meiner vollzeit beschäftigung als angestellter ist). ich unterliege der rentenversicherungspflicht als selbstständiger, da ich da als lehrer tätig bin. habe mich für ende januar 2013 als selbständiger abgemeldet bei der rentenversicherung und mitgeteilt, dass ich arbeitslos bin. den januarbetrag habe ich ordnungsgemäß an die rentenversicherung überwiesen. In märz habe ich mich wieder angemeldet und erklärt, dass ich als angestellter und lehrer (geringfügig) tätig bin. nun so gut, heute hab ich post von der rentenversicherung erhalten ich solle doch meine einkünfte für januar darlegen und schätzen was ich in zukunft verdienen werde. wieso für januar? da habe ich doch noch meinen halben regelsatz bezahlt! in februar hatte ich keine aufträge deshalb habe ich arbeitslosengeld erhalten ( dies ist auch schon auf dem verlauf ersichtlich, also hat és die arbeitsagentur schon gemeldet). Jetzt habe dort angerufen bei der rentenversicherung und keiner konnte mir antworten bzw. kannte sich aus. super! wie soll ich mich auskennen wenn dort auch keiner weiß was sache ist! evtl. kann mir hier jemand meine fragen beantworten: wieviel darf ich 2013 als selbstständiger verdienen, damit ich keine beiträge zur rentenversicherung bezahlen muss? gilt der einkommensteuerbescheid 2013 als nachweis? oder muss ich monatlich die rechnungen die ich als lehrer die bildungsträger schicke auch der rentenversic herung zukommen lassen? bei diesen rechnungen sind aber der aufwand meinerseits nicht abgezogen! wie schaut es aus wenn ich über den freibetrag komme, muss ich dann die monate nachweisen an denen ich darüber gekommen bin und nur diese nachbezahlen oder über den gesamten betrag beiträge oder halber reglbetrag bezahlen? keiner kennt sich wahrscheinlich aus! vielen lieben dank! ich hoffe nur hier kann irgendwer mir eine antwort geben oder hat erfahrung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

grundsätzlich haben Sie als selbständig tätiger Lehrer die Möglichkeit den Regelbeitrag (in den ersten drei Kalenderjahren nach Beginn, auch den halben Regelbeitrag) zu zahlen. Die andere Option ist es, den Beitrag einkommensabhängig zu zahlen. Der Beitrag würden dann 18,9% von Ihrem Einkommen betragen.

Wie bereits von „Schwarzwälder“ geschrieben, besteht Geringfügigkeit bei einem Einkommen in dem Monaten von 03/13 – 12/13 von 4.500 Euro. Sobald Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 5400,- Euro im Jahr überschreiten, sind Sie verpflichtet den Rentenversicherungsträger darüber zu informieren.

Sollten diese Informationen nicht ausreichen, würde ich Ihnen empfehlen, sich an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Den Gesprächstermin können Sie online über unsere Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) buchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schwarzwälderam 07.06.2013 | 10:07
Ohne die Akte zu kennen kann man nur Vernutungen anstellen. Ich denke mal das das Januareinkommen deswegen vorab ermittelt wird, damit man es nachher beim Jahreseinkommen 2013 abziehen kann. Bis Ende januar bestand ja zweifellos Versicherungspflicht. Für die Monate März bis Dezember dürfen Sie maximal ein Einkommen von 4500 Euro erziielen, dann liegt Geringfügigkeit vor. Das der Sachbearbeiter zu dieser Rückfrage angeblich keine Auskunft erteilen konnte kann ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen.
Alexanderam 07.06.2013 | 12:05
oh, dankeschön für die Antwort! dann weis ich ja schon mal bescheid!
Alexanderam 07.06.2013 | 12:05
oh, dankeschön für die Antwort! dann weis ich ja schon mal bescheid!
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