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Experten-Antwort

Stasi-Renten

von Spitz12.06.2013 | 19:28
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie ist der aktuelle Stand zur Kürzung von rentenwirksamen Arbeitsverdiensten bei kleinen Mitarbeitern der Staatsicherheit der DDR? Meines Wissens gekommen die Kleinen Ihre gesammten Verdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze anerkannt, jedoch Minister und deren Stellvertreter nur einen EP pro Stasijahr. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Vollrente bei Renten wegen voller Erwerbsminderung seit dem 1.1.2013 mtl. 450 Euro brutto (bis 31.12.2012: 400 Euro).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Im Magazin auf Ihre-Vorsorge.de wurde am 29.07.2010 unter Nachrichten - Rente eine Information zu diesem Thema veröffentlicht (Ende der "Selbstpriviligierung"):

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6 Antworten

??am 13.06.2013 | 08:46
Wenn Sie kleiner wie 152 cm sind bekommen Sie die volle Rente. Jeder Zentimeter darüber führt zum Abzug von 1% pro Zentimeter.
Hannes aus Leipzigam 13.06.2013 | 14:38
Ich verstehe nicht ganz. Wenn ich 174 cm groß bin, werden mir dann 22 Prozent von meiner Rente abgezogen? Das ist aber ungerecht!
Hannes aus Leipzigam 13.06.2013 | 14:50
Mein Nachbar ist zwar kleiner als ich aber dafür viel dicker. Bekommt der auch Abzüge?
??am 13.06.2013 | 15:57
Wenn Sie kleiner wie 152 cm sind bekommen Sie die volle Rente. Jeder Zentimeter darüber führt zum Abzug von 1% pro Zentimeter.
Ich verstehe nicht ganz. Wenn ich 174 cm groß bin, werden mir dann 22 Prozent von meiner Rente abgezogen? Das ist aber ungerecht!
Jepp, 22% Abzug. Gerechtigkeit gibt's nur im Himmel.
??am 13.06.2013 | 15:59
Ab 95 cm Bauchumfang greift der Rata pro 1cm Abzug. Freue mich geholfen zu haben.
Hannes aus Leipzigam 13.06.2013 | 19:43
Danke Herr Experte! Meine Kumpels werden erstaunt sein, wenn ich denen das beim nächsten Stammtisch erzähle!
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