Die Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Vollrente bei Renten wegen voller Erwerbsminderung seit dem 1.1.2013 mtl. 450 Euro brutto (bis 31.12.2012: 400 Euro).
Im Magazin auf Ihre-Vorsorge.de wurde am 29.07.2010 unter Nachrichten - Rente eine Information zu diesem Thema veröffentlicht (Ende der "Selbstpriviligierung"):
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Ab 95 cm Bauchumfang greift der Rata pro 1cm Abzug.
Freue mich geholfen zu haben.
Danke Herr Experte!
Meine Kumpels werden erstaunt sein, wenn ich denen das beim nächsten Stammtisch erzähle!
Jepp, 22% Abzug. Gerechtigkeit gibt's nur im Himmel.Wenn Sie kleiner wie 152 cm sind bekommen Sie die volle Rente. Jeder Zentimeter darüber führt zum Abzug von 1% pro Zentimeter.Ich verstehe nicht ganz. Wenn ich 174 cm groß bin, werden mir dann 22 Prozent von meiner Rente abgezogen? Das ist aber ungerecht!
Danke Herr Experte!
Meine Kumpels werden erstaunt sein, wenn ich denen das beim nächsten Stammtisch erzähle!
Ab 95 cm Bauchumfang greift der Rata pro 1cm Abzug.
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