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Experten-Antwort

Stiudium in Italien

von m. weise18.01.2017 | 18:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Arbeitskollege von mir ist Italiener. Er hat in Italien studiert und anschließend auch dort gearbeitet. Seit drei oder vier Jahren arbeitet er nun in Deutschland. Er möchte sich das in Italien absolvierte Studium von der Deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen. Ist das möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo m. weise,

im Rahmen einer Kontenklärung kann Ihr Kollege seine Schul- und Studienzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, die er in Italien (oder auch weltweit) zurückgelegt hat, beim deutschen Rentenversicherungsträger nachweisen. Diese Zeiten werden als beitragsfreie Anrechnungszeiten (maximal 8 Jahre nach dem vollendeten 17. Lebensjahr) bei der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.

In diesem Kontenklärungsverfahren kann er auch schon seine italienischen Versicherungszeiten unter Nennung des Codice Fiscale angeben, damit später eine Verbindung mit dem italienischen Rentenversicherungsträger erfolgen kann.

Die erforderlichen Antragsformulare für eine Kontenklärung finden Sie unter folgenden Links:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0100.pdf?__blob=publicationFile&v=29

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0410.pdf?__blob=publicationFile&v=23

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