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Studium und freiberufliche Tätigkeit

von sphinxcleopatra30.07.2007 | 15:56
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beginne im Oktober ein Studium. Nebenher bin ich 8 Std die Woche freiberuflich tätig. Ich möchte mich jetzt in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Studententarif anmelden. Nachdem ich über 400 Euro monatlich nebenher verdienen werde, muss ich mich Rentenversichern. Wie mache ich das aber, wenn ich ja freiberuflich tätig bin und nicht angestellt? Danke für Infos!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Logopädin unterliegen sie grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Sie könnten ihren Schilderung zufolge aber der Versiche-rungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Ziffer 9 SGB VI unterlie-gen.

Wir empfehlen Ihnen mit der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Bei die-ser Gelegenheit erhalten Sie alle wissenswerten Informationen zur Rentenversicherung. Bitte bringen Sie zu der Beratung ihre vorhandenen Unterlagen über die selbständige Tätigkeit mit.

Es ist davon auszugehen, das zunächst in einem Statusfeststellungsverfahren geklärt werden wird, ob Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber überhaupt besteht.

Sofern Versicherungspflicht vorliegt haben Sie die Möglichkeit sich von dieser für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit auf Antrag befreien zulassen ( § 6 Abs1a Ziff.1 SGB VI ).

Nachdem Sie ab Oktober studieren wollen, könnten sie die Befreiung in Erwägung ziehen. Vor- und Nachteile im Einzelfall sollten in dem persönlichen Beratungsgespräch besprechen.

Gestatten Sie uns bitte abschließend darauf hinzuweisen, dass Sie als Selbständige verpflichtet sind sich mit ihrem Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.

3 Antworten

Westiam 30.07.2007 | 18:51
Hallo sphinxcleopatra, sind Sie freiberuflich tätig oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis? Wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und Ihr Verdienst monatlich 400 EUR überschreitet, sind Sie "ganz normal" rentenversicherungspflichtig (ggf. Gleitzone). Die Zahl der Wochenstunden ist unerheblich. Sind Sie freiberuflich tätig, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht, es sei denn, Sie gehören zu einem besonderen Personenkreis von Selbständigen (Künstler, Publizist, Lehrer, Erzieher, Hebamme, nur für einen Auftragnehmer tätig und keine Beschäftigung eines Arbeitnehmers). Das wäre dann konkret zu prüfen. MfG
sphinxcleopatraam 30.07.2007 | 20:24
Vielen Dank für die Information. Ich arbeite als Logopädin und gehöre damit zu den "freien Berufen". laut Arbeitsvertrag bin ich als "Honorarkraft" tätig. Meine Chefin zahlt für mich keine Sozialabgaben. Ich bin selbst privat krankenversichert. Angestellte habe ich keine.Ich denke nicht, dass ich nur für einen Auftraggeber tätig bin, da ich ja verschiedenste Patienten habe- die ich aber alle über meine Chefin erhalte. (Also doch nur ein Auftraggeber?) Das finde ich etwas verwirrend. Für weitere Information bin ich sehr dankbar. MfG
Westiam 30.07.2007 | 21:14
Hallo sphinxcleopatra, wenn Sie diejenige Person, mit der Sie einen Arbeitsvertrag (!) geschlossen haben, als "Chefin" bezeichnen, sieht das doch eher nach einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als nach einer selbständigen Tätigkeit aus. Sie sollten ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Nähreres dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/… Sollte man feststellen, dass Sie selbständig tätig sind, könnte Versicherungspflicht als selbständige Logopädin bzw. als Selbständige mit einem Auftraggeber eintreten. MfG
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