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Experten-Antwort

technische Inteligenz DDR Zeiten

von Wolfgang Harder10.02.2017 | 11:34
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4 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1957 und arbeitete vom 1.9.82 - 31.12.1990 als Wartungsingenieur für EDVA Anlagen im Energiekombinat Berlin. Ein Abschluß als Diplomingenieur der IHS Zittau von August 1982 liegt vor.Im Arbeitsvertrag ist die Tätigkeit als Wartungsingenieur ausgewiesen. Bin ich nach AAüG berechtigt für diese Zeiten eine entsprechnende I-Rente zu beantragen ? Wie warden die Studienzeiten berücksichtig (4 Jahre) wenn schon eine drei Jährige Berufsausbildung vorliegt. ? MfG Harder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie mit einem Abschluss als Ingenieur eine Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Ansprüche auf eine Zusatzversorgung "Technische Intelligenz" nach dem AAÜG haben. Die Zeiten nach dem AAÜG werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Sofern eine Anerkennung erfolgt ist, werden diese Zeiten im Versicherungsverlauf mit AAÜG gekennzeichnet. Sofern eine entsprechende Kennzeichnung bisher nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser klärt dann die Zeiten mit dem Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme oder teilt Ihnen mit, warum eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung, die nach Vollendung des 17. Lebensjahres liegen, können bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als sogenannte Anrechnungszeiten anerkannt werden. Eine versicherungspflichtige Berufsausbildung (Lehre) wird auf die Höchstdauer nicht angerechnet.

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3 Antworten

XYZam 10.02.2017 | 13:20
Hallo Wolfgang Harder, nicht so zweifelnd an die I-Rente herangehen, sondern darum kämpfen!!! Da haben sich drei Ingenieure aus Leipzig sehr viele Verdienste erworben, denn die hatten das durchgekämpft bis zum BGH und letztlich auch gewonnen, stellvertretend für viele andere. Hierzu googlen!!! Auf jeden Fall beantragen, weil so ,wie geschildert, es recht gut für sie aussieht, und lassen sie sich nicht einreden, daß sie in einer "Leeren Hülle" gearbeitet haben. So eine unsinnige Argumentation seitens der DRV gab es ja auch mal! Beim Studium sieht es leider nicht so gut aus, wenn es ein Direktstudium war. Da gibt es leider nichts (wurde unter der Schröder-Regierung so festgelegt)!
W*lfgangam 10.02.2017 | 14:41
Hallo Wolfgang Harder, hier finden Sie die Vordrucke, um ggf. AAÜG-Ansprüche prüfen zu lassen, die dann in Ihr Rentenkonto eingebaut werden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Servi… Gruß w.
ATZleram 11.02.2017 | 17:24
Hallo Herr Harder, in dieses Forum hat mir persönlich auch geholfen. Bitte mal reinschauen: http://www.intelligenzrente.org/
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