Sofern eine Anschlussheilbehandlung nötig ist, entscheidet ebenfalls die DRV Bund über den Antrag.
Der Sozialdienst wird den Antrag direkt an die DRV Bund weiterleiten.
Bzgl. Ihrer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie Ihren zuständigen Reha-Fachberater über die geplante OP und die anschl. AHB informieren.
Sofern die Unterbrechung Ihrer Maßnahme nicht länger als 6 Wochen dauert, erhalten Sie weiterhin Übergangsgeld durch die DRV Bund.
Sollte die Unterbrechung länger als 6 Wochen andauern, besteht evtl. nach Ablauf der 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Bei längerer Unterbrechung bzw. wenn nicht absehbar ist, dass die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben fortgeführt werden kann, kommt es evtl. zu einem Abbruch der Maßnahme.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich mit Ihrem Fachberater in Verbindung zu setzen.