Der Sachverhalt ist leider nicht genau nachvollziehbar. Hat eine Gutachter der DRV KBS die teilweise Erwerbsminderung festgestellt und kommt die Rente nicht zur Auszahlung weil die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind ? Oder hat ein Gutachter der DRV KBS das Vorliegen von Erwerbsminderung allgemein verneint ? Lassen Sie sich vor Ort nochmals unter Vorlage evtl. Rentenbescheide persönlich beraten.