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Experten-Antwort

Teilrente

von Bärbel19.01.2016 | 11:22
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Eine Frage zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Von ärztlicher Seite ist Sie gegeben. ich arbeite aber weiterhin 4 Tage 7 Stunden tgl.= 28 Std. wöchentlich Dies sind auf die Arbeitswoche gesehen aber weniger wie 6 Stunden 5 * 6 Std = 30. Man sagte mir daraufhin das die Rente nicht gezahlt werden kann. Meine Arbeitskollegin macht 2,5 Tage mit jeweils 7 Stunden und diese bekommt von der DRV Bund die teilweise EM Rente gezahlt. Liegt das an meinem Rententräger DRV KBS, das ich nicht die teilweise EM Rente bekomme oder gibt es irgendeinen Grund ( z.b Ausübung auf Kosten der Gesundheit) der dazu führen könnte das die teilweise EM Rente gezahlt werden könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Sachverhalt ist leider nicht genau nachvollziehbar. Hat eine Gutachter der DRV KBS die teilweise Erwerbsminderung festgestellt und kommt die Rente nicht zur Auszahlung weil die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind ? Oder hat ein Gutachter der DRV KBS das Vorliegen von Erwerbsminderung allgemein verneint ? Lassen Sie sich vor Ort nochmals unter Vorlage evtl. Rentenbescheide persönlich beraten.

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15 Antworten

Lubudiaam 19.01.2016 | 12:34
was steht den im Bescheid drin? So in der Art: - Ihr Rentenantrag wird abgelehnt, weil sie nicht erwerbsgemindert sind oder - Sie erhalten die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Zahlbetrag ergibt sich auf Grund der Höhe Ihres Hinzuverdienstes aber nicht. Gegen die erste Variante können Sie natürlich in den Widerspruch gehen Gegen die zweite Variante müsste Ihr Arbeitsentgelt entsprechend der im Bescheid beiliegenden (individuellen) Hinzuverdienstgrenzen reduziert werden (Vollrente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. teilweise Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte).
???am 19.01.2016 | 12:27
"Von ärztlicher Seite ist Sie gegeben." Wenn das der Gutachter der DRV so festgestellt hat und Sie einen entsprechenden Bescheid bekommen haben, könnte es auch an Ihrem Verdienst liegen. Da Sie ja wohl mehr Lohn als Ihre Kollegin erhalten, wäre es möglich, dass Sie alle Verdienstgrenzen überschreiten während Ihre Kollegin zumindest eine noch einhält.
123am 19.01.2016 | 12:20
Aber selbst das ist noch keine Garantie, dass Sie dann die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente erhalten. Es muss aus der medizinischen Sachaufklärung des Ärztliches Dienstes hervorgehen, dass auch tatsächlich keine 30 Stunde/Woche bzw. 6 h/tgl. aus medizinischen Gründen gearbeitet werden kann. Beispiel: Person A kann aus medizinischer Sicht noch 7 Stunden am Tag arbeiten. Nur weil A die Arbeitszeit auf 5 Stunden täglich reduziert, erhält A noch längst nicht die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie tun sich selbst damit kein gefallen, wenn Sie mit dem Finder auf die Kollegin zeigen und sagen: Aber Sie bekommt doch... Das funktioniert nicht. Weder bei der Gesetzlichen Rentenversicherung noch sonst wo im Leben. Wie Nahla richtig zusammengefasst hat: Gleiches wird gleich- und Ungleiches wird ungleich behandelt. Die Rechtsgrundlagen bei DRV Bund und DRV KBS oder die der anderen weiteren 14 Regionalträger sind die selben.
Nahlaam 19.01.2016 | 11:47
Erst bei einer täglichen Arbeitszeit von 3 bis unter 6 Stunden erhalten Sie eine Teilerwerbsminderungsrente ausgezahlt. Wenn Sie an 4 Tagen in der Woche 7 Stunden arbeiten können, liegt keine Teil-EM vor. Hier eine Anerkennung zu erhalten, dass Sie diese 28 Stunden pro Woche auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten, ist fast unmöglich - und diese Anerkennung trifft der ÄD der Rentenversicherung, nicht Ihr Arzt. Bei Ihrer Kollegin wird sicherlich nicht die gleiche gesundheitliche Situation vorliegen und insgesamt 14 Stunden an zwei Tagen Arbeit sind eben auch nicht 4 Arbeitstage pro Woche, auch wenn da noch ein halber Tag dazu kommt. Diese Situation lässt sich nicht vergleichen. Die teilweise EM-Rente können Sie bei entsprechendem Anspruch nur dann erhalten, wenn Sie Ihre tägliche Stundenzahl auf unter 6 Stunden reduzieren, z.B. 5 x 5 h 30 min = 27,5 Stunden.
Bärbelam 19.01.2016 | 14:37
Im Bescheid steht drin: Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kann nicht gezahlt werden da Sie eine Beschäftigung mehr als unter 6 Stunden ausüben. Hinzuverdienst habe ich nachgeschaut, da würde ich nicht drüberliegen.
Bärbelam 19.01.2016 | 14:49
Also nochmal im einzelnen : teilweise Erwerbsminderung liegt laut Gutachterarzt vor. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Der Verdienst übersteigt nicht die Hinzuverdienstgrenzen. Einzig und allein das Kriterium der tgl. Stundenanzahl hat dazu geführt das die Rente nicht gezahlt wird. Hier eine Zusatzfrage : Wie wird die tgl. Arbeitszeit berechnet auch nochmal zu meiner Kollegin. sie bekommt die teilweise EM Rente obwohl sie in 2,5 Tagen 18 Stunden arbeitet, ich in 4 Tagen 28 Stunden. wie errechnet der Rententräger die tgl. Arbeitszeit. Wenn es die Stunden : durch die tats. Arbeitstage wäre hätten wir beide 7 Std. tgl.
Schorscham 19.01.2016 | 14:56
Zitat von Bärbel anzeigenausblenden
Das ist schon mal ein Widerspruch in sich. Wenn Sie dazu in der Lage sind, (ohne Gefährdung Ihrer Restgesundheit) MINDESTENS 6 Stunden täglich zu arbeiten, liegt definitiv keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Sie dürfen sich nun darauf einstellen, dass Ihre Rentenberechtigung noch einmal gründlich überprüft wird und dass eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit auf unter 6 Stunden nicht ausreichen wird, um die Rentenzahlung zu aktivieren. Immerhin haben Sie selbst bewiesen, dass Sie nicht rentenrelevant erwerbsgemindert sind. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen. MfG
Nahlaam 19.01.2016 | 16:17
Zitat von Bärbel anzeigenausblenden
Da steht doch alles, was maßgeblich ist. Sie arbeiten mehr als "unter" 6 Stunden und deswegen kommt die Rente nicht zur Auszahlung. Eine Berechnung dazu muss es nicht geben, da man erst bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden Anspruch auf eine Pause hat. Also reduzieren Sie die tägliche Arbeitszeit auf unter 6 Stunden und beantragen Sie dann die Auszahlung der Rente. Was die DRV im Verfahren ihrer Kollegin entschieden hat, ist für Ihr Verfahren völlig unerheblich.
Aufmerksamer Nachbaram 19.01.2016 | 16:33
Bekomme ich auch EM-Rente, wenn ich statt 8 Stunden nur noch unter 6 Stunden arbeite? Wenn es stimmt was hier geschrieben wurde, müsste das eigentlich so sein. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die DRV so einfach für dumm verkaufen lässt und der Fragestellerin trotz ihres fleißigen Arbeitseinsatzes einfach so EM-Rente gewährt. Das kommt eben dabei raus, wenn man den Hals nicht voll kriegt und unbedingt die Schmerzgrenzen der DRV-Mitarbeiter austesten muss.......
Nahlaam 19.01.2016 | 18:29
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Nein, muss es nicht. Die Fragestellerin hat eine bereits festgestellte Erwerbsminderung und bekommt die zugehörige Rente nicht ausgezahlt, weil sie die tägliche Stundenzahl überschreitet. Niemand hat hier geschrieben, dass jeder, der seine Arbeitszeit reduziert, automatisch Rente bekommt. Viele, die hier schreiben und lesen, sind sich sicherlich des dazu gehörigen, teilweise langwierigen Verfahrens bewusst.
Schorscham 19.01.2016 | 18:55
Und genau das könnte der Fragestellerin Probleme bereiten. Durch die erhebliche Überschreitung der "unter 6-Stunden-Marke" hat sie quasi bestätigt, dass in Wahrheit gar keine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt. Unmöglich vielleicht nicht aber bestimmt nicht einfach und keinesfalls selbstverständlich. ;-) MfG
Herz1952am 19.01.2016 | 19:49
Hallo Bärbel, Es ist wohl auch eine Definition des "allgemeinen Arbeitsmarktes". Ist das eine 5- oder 4-Tageswoche? Bei Ihrer Kollegin, die nur an 2 Tagen arbeitet, dürfte die Definition allgemeiner Arbeitsmarkt wohl nicht zutreffen. Ich habe keine klare Definition gefunden. Aber Nahla hat es Ihnen geschrieben wie es gehen könnte. Geben Sie halt Ihrem Gutachter recht, und sagen Sie, das mit den 7 Std. geht doch nicht und Sie haben sich überfordert. Man sollte Ärzten und Gutachtern immer erst einmal "Recht" geben. Das gefällt denen und fühlen sich bestätigt (smile). Schorsch hat allerdings auch nicht unrecht, wenn er sagt, dass es schwierig werden kann.
W*lfgangam 19.01.2016 | 20:15
Ergänzend: Fangt hier an zu lesen und dann immer weiter 'rückwärts' ...die 'alten Hasen' kennen das ja schon ;-) https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
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