Hallo Jenna,
sie müssen bitte unbedingt und zeitnah ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren, dass sie
- grds. bereit wären, die Reha zu absolvieren
- aktuell gesundheitlich die Reha nicht antreten können (evtl. auch gleich mit einer Prognose, wann das wieder möglich ist)
- evtl. noch ein weiteres Mal operiert werden müssen
- die Teilerwerbsminderungsrente bis zur Rehabilitation weitergezahlt haben möchten.
Der Rententräger hat dann die Möglichkeit (die auch häufig genutzt wird) und zahlt die Teilerwerbsminderungsrente über das ursprüngliche Befristungsdatum hinaus und wartet ihre Genesung und die Rehabilitation ab. Allerdings kommt es für diese Entscheidung auch auf die Bewertung des ärztlichen Dienstes an, daher sind auch andere Entscheidungen nicht ausgeschlossen.
Sie müssen daher ein Entscheidung zu ihrem individuellen Sachverhalt fordern.