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Experten-Antwort

Teilweise EM Rente obwohl Reha nicht angetreten werden kann?

von Jenna29.12.2018 | 13:06
187 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, Ich beziehe seit 01.02.2017 befristet bis zum 31.03.2019 eine Teilerwerbsminderungsrente. Ich habe einen Antrag auf weitergewährung der Rente gestellt. Nun möchte die Rentenversicherung mich zu einer Reha schicken. Damit bin ich auch einverstanden,,einen Termin habe ich noch nicht. Ich bin aber zur Zeit wegen einer Operation, die nichts mit dem Grund für die Rente zu tun hat krankgeschrieben. Ich werde in den nächsten Wochen deswegen auch keine Reha antreten können und muss mich eventuell noch mal operieren lassen. Was passiert nun mit meinem Antrag? Sollte ich die Reha erst nach dem Ablauf der Befristung antreten können wird dann vorher nicht über meinen Antrag entschieden? Ich wüsste dann nicht wie ich finanziell klar kommen soll denn ich arbeite nur noch 15 Stunden in der Woche und das kann ich ja momentan auch nicht. Weiß jemand weiter? Gruß Jenna

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenna,

sie müssen bitte unbedingt und zeitnah ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren, dass sie

- grds. bereit wären, die Reha zu absolvieren

- aktuell gesundheitlich die Reha nicht antreten können (evtl. auch gleich mit einer Prognose, wann das wieder möglich ist)

- evtl. noch ein weiteres Mal operiert werden müssen

- die Teilerwerbsminderungsrente bis zur Rehabilitation weitergezahlt haben möchten.

Der Rententräger hat dann die Möglichkeit (die auch häufig genutzt wird) und zahlt die Teilerwerbsminderungsrente über das ursprüngliche Befristungsdatum hinaus und wartet ihre Genesung und die Rehabilitation ab. Allerdings kommt es für diese Entscheidung auch auf die Bewertung des ärztlichen Dienstes an, daher sind auch andere Entscheidungen nicht ausgeschlossen.

Sie müssen daher ein Entscheidung zu ihrem individuellen Sachverhalt fordern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenna,

wenn die Rentenversicherung die Rente über das Befristungsende hinaus (bis zur Rehabilitation) weiterzahlt, dann verbleibt es auch bei dieser Sachlage. Selbst wenn sich nach der Rehabilitation rausstellen sollte, dass sie keine Rente mehr bekommen sollen. Dann wird man weitere Zahlungen einstellen, wird aber gezahlte Renten nicht zurückfordern.

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1 Antworten

Jennaam 29.12.2018 | 15:09
Lieber Experte, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ich bereit bin eine Reha zu machen weiß die Rentenversicherung bereits. Auch dass ich momentan krankgeschrieben bin. Über eine weitere Operation und dass ich auch in mehr als 4 Wochen die Reha nicht antreten kann weiß die Rentenversicherung noch nichts. Ich würde Ihrem Rat folgen und der Rentenversicherung dies mitteilen. Sollte die Rente über die Befristung hinaus gezahlt werden und die Ärzte in der Reha entscheiden dass ich nicht mehr erwerbsgemindert bin, müsste ich dann eine Rückzahlung leisten? Jenna
Deutsche Rentenversicherung
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