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Experten-Antwort

Teilzeit in Elternzeit - Vorteile Erziehungszeit?

von Jana10205.04.2018 | 10:57
1501 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Teilzeit in Elternzeit. Ich erwarte im Sommer 2018 ein Kind und möchte gern im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres meines Kindes nehmen. Anschließend wollte ich gerne Teilzeit (ca. 20 - 30 Wochenstunden) nehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist die Teilzeit weiterhin in Elternzeit (dies wäre ja noch für 2 Jahre möglich) zu nehmen. Hat man durch die Teilzeit in Elternzeit bestimmte "Vorteile" - gerade im Hinblick auf die Erziehungszeit/spätere Rente? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Jana102

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jana102,

dem Beitrag von "Feli" kann ich zustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

es ist richtig, dass eine Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeit für höchstens zwei Monate rückwirkend abgegeben werden kann.

Wenn Sie jedoch das Kind überwiegend erzogen haben, wird die Kindererziehungszeit nicht der Mutter, sondern Ihnen zugeordnet (auch rückwirkend). Die Rentenversicherung hat einen speziellen Vordruck für die Beantragung von Kindererziehungszeiten, in welchem Sie und die Mutter angeben können, wer das Kind überwiegenden erzogen hat.

Hier ein Link zu dem Antragsformular:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html

Sie können den Antrag auch bei einer Beratungsstelle der DRV, einem Versichertenberater oder auf dem Versicherungsamt Ihrer Gemeinde aufnehmen lassen.

Zu Ihrer dritten Frage:

Für die Zuordnung der Erziehungszeiten spielt es keine Rolle, in welcher Höhe Sie Teilzeitarbeit leisten und oder ob diese auf der Grundlage des Elternzeitgesetzes basiert. Maßgeblich ist ausschließlich, dass Sie das Kind überwiegend erzogen haben.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Elternzeitam 05.04.2018 | 11:12
Guten Tag Jana, Antworten zu Ihrer Frage erhalten Sie ggf. hier: https://www.elternzeit.de/teilzeit-beschaeftigung-elternzeit/ Für Ihre Zukunft alles Gute!
Jana102am 05.04.2018 | 11:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ergeben sich aus dem Artikel keine neue Informationen bzgl. der Anrechnung auf Erziehungszeiten/spätere Rente für mich. Trotzdem vielen Dank. Lg Jana102
hildaam 05.04.2018 | 11:35
Ganz normale Behandlung. 3 Kinderrentenpunkte Was bei der Teilzeit/Vollzeit an Beiträgen vorne eingezahlt wird kommt hinten raus.
Feliam 05.04.2018 | 11:36
Für die Anrechnung der Erziehungszeiten in der Rente ist es unerheblich, ob Sie Elternzeit nehmen oder nicht. Die Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes werden Ihnen zugeordnet, soweit Sie nichts anderes erklären, und die von Ihnen zusätzlich durch die Beschäftigung gezahlten Beiträge werden "obendrauf" gerechnet. (Es gibt natürlich eine Höchstgrenze, die Sie aber vermutlich mit einer Teilzeitbeschäftigung nicht erreichen.)
Danielam 26.09.2019 | 15:25
Liebe Expertin, lieber Experte ich habe eine ähnliche Frage, bin aber männlich. Ich habe gelesen, dass die Erziehungszeit automatisch der Frau angerechnet wird. Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und danach 1 Jahr 50% Teilzeit gearbeitet, um mich um die Kindererziehung zu kümmern. Ich habe auch gelesen, dass wir diese andere familiäre Situation (also das ich mich um dias Kind kümmere) im Vorhinein hätten melden müssen, damit mir die Zeit angerechnet werden kann oder spätestens 2 Monate danach (nach Beginn der Elternzeit oder nach Ende der Elternzeit?). Ende Oktober wären 2 Monate nach Ende der 50% Phase, also der Elternteilzeit (für die ich aber kein Elterngeld beantragt habe). Nun die Fragen: 1. Kann ich mir die Elternzeit mit Elterngeld und die anschließende Elternteilzeit (50%) noch auf die Rente anrechnen lassen, wenn meine Freundin bestätigt, dass ich mich "überwiegend" um das Kind gekümmert habe? 2. Wenn ja, wie? 3. Seit erstem September arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber, einem Bundesministerium, ebenfalls in Teilzeit (70%), dies jedoch nicht auf Grundlage des Elternzeitgesetzes. Ergibt es Sinn, diese Reduzierung der Arbeitszeit auch als Elternzeit umzudeklarieren, also steigt dann der Rentenanspruch oder wäre das unerheblich? Vielen Dank für Ihre Infos Daniel
Danielam 27.09.2019 | 08:32
Danke für die Infos, sehr hilfreich. Viele Grüße
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