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Experten-Antwort

TR 12 Untersuchung-Fahrkosten

von Lorelei22.08.2018 | 09:56
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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sehr geehrtes Expertenforum trotz aerztlicher befunde (schlaganfall gefahr-herzinfakt gefahr-bestehenden erkarnkungen wie seltene erkrankungen die nicht terapierfahig sind-bewegungseinschrankungen und vieles mehr) verlangt der mdk eine tr 12 untersuchung. das problem ist aber wer übernimmt die kosten für die fahrt und sonstiges? der naehste ort zur untersuchung ist ca. 230 km entfernt, ich müsste mit einem krankentransport mit medi. betreung hingefahren werden. da ich obesit bin muss ich erst einmal aus meiner wohnung im 4stock runter getragen werden mein krankheitsstaatus erlaubt es mir nicht das ich 230 km hinfahre untersucht werde dan zurück fahre,wer traegt die unterkunfts kosten?. zuhause übernimt meine familie die pflege für mich,wer übernimt die kosten der pflege bei der untersuchung und bei der unterkunft? vielen dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte überprüfen Sie zunächst, ob die Untersuchung tatsächlich vom MdK (=Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) durchgeführt wird. Zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie bitte an die Untersuchungsstelle, die Sie eingeladen hat.

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10 Antworten

Krankenkasseam 22.08.2018 | 10:06
Wenn der MDK dies fordert müssen sie sich auch an die Krankenkasse wenden wegen Übernahme der anfallenden Kosten
Loreleiam 22.08.2018 | 10:27
die tr 12 untersuchung wird wegen erwerbsminderungs renten antrag von der rentenstelle gefordert...schon alleine das naechsten sgk wo ich hin soll sind ca 120 km entfernt(abkommen deutschland türkei) medizienische dienst ist und nicht der mdk(sorry)
Loreleiam 22.08.2018 | 10:27
die tr 12 untersuchung wird wegen erwerbsminderungs renten antrag von der rentenstelle gefordert...schon alleine das naechsten sgk wo ich hin soll sind ca 120 km entfernt(abkommen deutschland türkei) medizienische dienst ist und nicht der mdk(sorry)
Krankenkasseam 22.08.2018 | 10:37
Wie der Experte schon geschrieben hat: Zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie bitte an die Untersuchungsstelle, die Sie eingeladen hat.
Loreleiam 22.08.2018 | 10:48
die deutsche rentenstelle hat mich zu dieser untersuchung "eingeladen" aufgefordet. dieses forum ist doch für fragen dieser art gegründet (oder?) ansonsten könnte/müsste ja jeder die fragen an die aemter behörden ec. stellen, warum dan dieses forum?
???am 22.08.2018 | 11:14
Hier können nur allgemeine Fragen zu den Themen rund um die DRV beantwortet werden bzw. Hinweise gegeben, wie man im Einzelfall vorgehen kann/sollte, um sein Problem zu lösen. Regelungen und Entscheidungen für den Einzelfall können und werden in diesem Forum nicht getroffen. Der Experte hat Ihnen die ihm mögliche Auskunft erteilt: Rufen Sie bei Ihrer DRV an. Die Auskunft "Fahren Sie einfach, die Kosten werden schon übernommen" hätte im schlechtesten Fall dazu geführt, dass Sie Krankentransport, Übernachtung ... und so weiter organisiert hätten, die DRV die Kostenübernahme wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt hätte und Sie auf den Kosten sitzen geblieben wären.
???am 22.08.2018 | 12:55
"denken sie tatsaechlich ich fahre auf eigene kosten wegen einem komentar aus dem forum " Ja, Ihre bisherigen Postings klangen für mich danach, als ob Sie hier eine Kostenzusage erwarten. Aber nachdem Sie jetzt klar geäußert haben, was Sie suchen, hier bitte: Gesetzliche Vorschrift: § 65a SGB I Regelungen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… 65a Aufwendungsersatz 5 48
Kaiseram 22.08.2018 | 13:29
Hier können nur allgemeine Fragen zu den Themen rund um die DRV beantwortet werden bzw. Hinweise gegeben, wie man im Einzelfall vorgehen kann/sollte, um sein Problem zu lösen. Regelungen und Entscheidungen für den Einzelfall können und werden in diesem Forum nicht getroffen. Der Experte hat Ihnen die ihm mögliche Auskunft erteilt: Rufen Sie bei Ihrer DRV an. Die Auskunft "Fahren Sie einfach, die Kosten werden schon übernommen" hätte im schlechtesten Fall dazu geführt, dass Sie Krankentransport, Übernachtung ... und so weiter organisiert hätten, die DRV die Kostenübernahme wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt hätte und Sie auf den Kosten sitzen geblieben wären.
es geht mir um paragraphen und regelungen! das sollten doch die experten zumindestens beantworten können!! scheint aber so als ob die experten mit der frage überfordert sind!! denken sie tatsaechlich ich fahre auf eigene kosten wegen einem komentar aus dem forum :) sehr belustigent
Bist wohl ein ganz Schlauer? Jetzt hast den § und trotzdem keine Entscheidung. Es bleibt bei der grundsätzlichen Aussage sich mit der Sachbearbeitung der DRV in Verbindung zu setzen.
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