Hallo, Maurice,
Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, sind beitragspflichtiges Entgelt. Für Trinkgelder kann sich ein Rechtsanspruch z. B. durch Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Trinkgelder, die der Arbeitnehmer von einem Dritten ohne Rechtsanspruch zusätzlich erhält (freiwillige Trinkgelder), sind lohnsteuerfrei und damit beitragsfrei. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht.