Hallo M.E.,
ja, dass ist wirklich so.
Gezahlte Beträge zum Ausgleich einer (möglichen) Rentenminderung werden nicht erstattet und wirken sich rentensteigernd aus wenn die Altersrente später nicht mit den erwarteten Abschlägen (sondern evtl. zur Regelaltersgrenze ohne Kürzung) in Anspruch genommen wird.
Kalkulation läuft durch Umrechnung der gezahlten Beiträge in Rentenpunkte (welche maßgebende Größe für die Berechnung der Höhe einer späteren Rente sind).
Gute Orientierung bietet folgende Übersicht (auf Seite 35)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2017_1.pdf?__blob=publicationFile&v=3