Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Trotz Zahlung Ausgleichsbeitrag zur Vermeidung Abschlag bei Rente mit 63 weiter Beitraege leisten

von M.E.28.02.2017 | 10:36
1288 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgende Situation: Ich bin 62, mein Ausgleichsbeitrag zu Vermeidung des Abschlags von 9% bei Rente mit 63 ist berechnet. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ich nicht doch bis zum "Regelalter" weiterarbeite und dann auch weiter Beitraege zur Rentenversicherung einzahlen wuerde. In meinem Fall freiwillige Beitraege, da ich ich im nicht-EU Ausland arbeite. Mir wurde mitgeteilt, dass der von mir eingezahlte Ausgleichsbeitrag nicht zurueckerstattet werden kann, falls ich doch nicht mit 63 in Rente gehen. Nun hoere ich, dass sich in diesem Fall der gezahlte Ausgleichsbeitrag "rentenerhoehend" auswirkt. Das hoert sich so an, als ob der eingezahlte Ausgleichsbeitrag zusaetzlich zu den bis zum Regelrentenalter gezahlten Beitraegen beruecksichtig wird. Ist das wirklich so? Und in welcher Weise wuerde sich der Ausgleichsbeitrag auswirken? Wie wuerde das fuer die Regelaltersrente kalkuliert werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M.E.,

ja, dass ist wirklich so.

Gezahlte Beträge zum Ausgleich einer (möglichen) Rentenminderung werden nicht erstattet und wirken sich rentensteigernd aus wenn die Altersrente später nicht mit den erwarteten Abschlägen (sondern evtl. zur Regelaltersgrenze ohne Kürzung) in Anspruch genommen wird.

Kalkulation läuft durch Umrechnung der gezahlten Beiträge in Rentenpunkte (welche maßgebende Größe für die Berechnung der Höhe einer späteren Rente sind).

Gute Orientierung bietet folgende Übersicht (auf Seite 35)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2017_1.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

M.E.am 28.02.2017 | 14:48
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Es ist sehr beruhigend zu wissen, dass der Ausgleichsbeitrag nicht "verfaellt", falls ich doch laenger arbeite und weiter Beitraege entrichte. Die Tabelle auf Seite 35 gibt bei 24 Monaten vorzeitiger Rente und einer erwartetenn Bruttorente von monatlich 1700 Euro eine Minderung von 122,40 Euro bzw. 7.2% an. Um dies auszugleichen wird ein Betrag von ca 30,053 Euro genannt. Dies entspricht in etwa meiner Stiuation und dem Betrag, der mir berechnet worden ist. Mein Frage: Bedeutet das im Umkehrschluss, dass sich die Regelarbeitsrente um diesen Betrag (122,40) erhoehen wuerde, falls ich den Ausgleichbetrag fristgerecht zahle, dann aber trotzdem bis zum Regelruhealter weiterarbeite und Beitraege zahle?
W*lfgangam 28.02.2017 | 19:21
Hallo M.E., Ja. Sie erhalten mit der Ausgleichszahlung zusätzliche Entgeltpunkte (EP), die sich ontop zu den erarbeiteten EP auswirken. Der Wert dieser zusätzlichen EP ist natürlich auch dynamisch, so dass der 'zusätzliche' Rentenbetrag von aktuell 122,40 EUR ebenfalls an den Rentenanpassungen teilnimmt - bereits dieses Jahr werden zum 01.07. 1,5 bis 2 % Rentensteigerung erwartet. Gruß w.
Jonnyam 28.02.2017 | 21:29
Der Betrag von 30.053 Euro wurde so bemessen, dass die "fehlenden" 122,40 € bei einem Rentenbeginn mit 7,2 % Abschlag voll ausgeglichen worden wäre. Wenn Sie aber erst die Regelaltersrente 2 Jahre später in Anspruch nehmen, werden die eingezahlten Beiträge schon rund 132,00 € ausmachen, weil dann ja kein Abschlag mehr erforderlich ist. Hinzu kommen noch die von Wolfgang erwähnten Rentenanpassungen. Meint jedenfalls Jonny
M.E.am 01.03.2017 | 02:13
Klasse, herzlichen Dank! Alle meine Fragen beantwortet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026