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Experten-Antwort

Übergang Krankengeld zu EU-Rente

von Chris Reich06.05.2015 | 13:37
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9 Antworten

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Liebe Experten, meine Freundin ist seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig. Sie hat mehrere Operationen hinter sich und war auch zur Reha. Sie hat nun die Bewilligung der EU-Rente ab 01.05.2015. Jetzt hat sie allerdings das Problem, dass die erste Rentenzahlung Ende Mai kommt, die Krankenkasse zahlt aber im Mai kein Krankengeld mehr. Wovon soll sie im Mai leben? Gibt es eine Möglichkeit, dass entweder die Rente ab Anfang Mai oder das Krankengeld bis Ende Mai gezahlt wird? Den Bescheid von der Krankenkasse hat sie letzten Donnerstag (30.04.2015) bekommen, somit ist sie bis dahin davon ausgegangen, dass sie im Mai noch Geld von der Krankenkasse bekommt. Das Arbeitsverhältnis (öffentlicher Dienst) ruht bis zum entgültigen Renteneintritt (EU-Rente auf 2 Jahre befristet). Für jeden Tipp sind wir dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris Reich,

nach § 118 Abs. 1 SGB VI werden laufende Geldleistungen (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) seit 01.04.2004 am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt (sog. nachschüssige Zahlung).

Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist es dem Rentenversicherungsträger Ihrer Freundin leider nicht möglich, die am 01.05.2015 beginnende Rente vor dem Monatsende Mai/2015 auszuzahlen. Soweit Ihre Freundin diese Zeit nicht mit anderen finanziellen Mitteln bestreiten kann, bleibt letztlich leider nur der (vorübergehende) Weg zum Sozialamt.

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8 Antworten

Juttaam 06.05.2015 | 14:05
Hallo Hr. Reich, bin zwar kein ´Experte`, aber seit 2006 selber berentet (Erwerbsmind.) und habe seitdem einige Erfahrungen gemacht. Anfangs wurde meine Rente auch am 1. überwiesen. Nach einigen Monaten kam dann ein Schreiben, dass ab sofort meine Rente zum Ende des Monats, also rückwirkend, überwiesen wird, da ich keine Altersrente sondern eine Erwerbsmind.-Rente beziehe... Da hatte ich das gleiche Problem wie Ihre Freundin. Zig Telefonate liefen ins Leere. Alles war ´rechtens´... Hatte damals ´Glück´, dass eine unerwartete Steuernachzahlung kam. Ansonsten wäre ich zum Sozialamt gegangen und hätte dort um Unterstützung gebeten. Vll. zinsloses Darlehen, was man in kleinen Raten zurückzahlen kann, o.ä.. Vll ist bei Ihrer Freundin auch die Rente höher als das Übergangs-/Krankengeld. Das heißt, dass es bei der Rentenzahlung, nach Abzug des Ausgleichs an Krankenkasse u.ä., die vom Antrag der Rente bis zur Gewährung der Rente gezahlt haben, noch etwas übrig bleibt, damit Sie z.B. das Darlehen zurückzahlen kann. MfG, Jutta
Eumelam 06.05.2015 | 14:46
Wenn der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente am 01.05.2015, dann wird diese Rente nachschüssig, d.h. am Monatsletzten Bankarbeitstag ausgezahlt. Somit entstehen Ihrer Freundin keine Einbußen bei der Zahlung. Ende April das letzte Mal das Krankengeld, die Rente dann Ende Mai.
Chris Reicham 06.05.2015 | 17:16
Offensichtlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt, sie bekam Anfang April das letzte Krankengeld für den Monat April. Sie hat somit im Mai kein Geld.
William 06.05.2015 | 18:08
Hallo Chris, Ist es nicht so das Krankengeld auch rückwirkend bezahlt wird,so war es bei mir,ich war 1/2 Jahr krankgeschrieben u.habe das Krankengeld immer rückwirkend bekommen.Lohn gibt es auch rückwirkend.
kalleam 07.05.2015 | 12:05
hallo chris, krankengeld gibt es doch nur rückwirkend wenn sie beim arzt den auszahlschein ausfüllen lassen gibt es nur bis zu diesem datum kalendertäglich kg. heist also für april müssten sie ja noch einen auszahlungsschein bekommen haben mit diesem zum arzt der dann bis zum 30. april bescheinigt. somit bekommen sie also ende april kg für april und die rente für mai ende mai also haben sie doch garkeine finanzlücke?????
Chris Reicham 07.05.2015 | 15:48
Vielen Dank für die Antworten, ich werde noch einmal mit meiner Freundin sprechen und mir anschauen, was genau sie von der Krankenkasse bekommen hat. In 2013 habe ich den Auszahlungsschein bei der KK eingereicht und dann das Geld für den ausgewiesenen Zeitraum bekommen, das war vorschüssig. Wie es jetzt in 2015 ist, weiß ich nicht, da ich selbst nicht im Bezug stehe.
Chris Reicham 08.05.2015 | 08:35
Ich habe gestern mit meiner Freundin gesprochen. Sie bekam Anfang April einen Auszahlungsschein, den ihr Arzt aus füllte. Sie bekam Geld für 21 Tage. Dann hat sie den letzten Auszahlungsschein von ihrem Arzt ausfüllen lassen und bekam Krankengeld bis 30. April. Das Geld wurde also auch vorschüssig gezahlt, wie vor zwei Jahren. Meine Freundin spricht noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser ein Übergangs Geld zahlt. Dann versucht sie, vom Sozialamt etwas zu bekommen, von irgendwas muss die Familie leben.
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