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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Tine02.03.2016 | 17:18
1368 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, seit Ende August bin ich krankgeschrieben, aktuell noch bis 16.03. auf Reha. Ab 21.03. beginnt meine stufenweise Wiedereingliederung. Erhalte ich für den 17.-20.03. Übergangsgeld oder muss/kann ich wieder Krankengeld beantragen? Die Wiedereingliederung schließt ja nicht direkt an. Danke im Voraus. Tine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tine,

sofern die Leistung zur med. Reha (der RV) innerhalb von 4 Wochen nach der Reha beginnt und die Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) von der Klinik eingeleitet wurde (Stufenplan von der Klinik bearbeitet) dann wird ,mit der Übersendung der Beginnmitteilung der SWE (G0840), für die Zeit zwischen der Reha und der SWE Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt.

Viele Grüße

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4 Antworten

Achillam 02.03.2016 | 17:46
Sobald die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach der medizinischen Reha beginnt. Ergänzend zur Experten Antwort.
Tineam 02.03.2016 | 18:25
Hallo liebe Experten und Achill, danke für die schnelle Antworten. Und was ist, wenn die SWE vom Hausarzt beantragt wird (innerhalb von 4Wochen)? Mein Hausarzt hatte mir vor der Reha schon gesagt, dass wir dann nach der Reha die SWE Besprechen müssen; auch bei der Reha hatte ich den Eindruck, den Ärzten hier wäre es lieber, wenn der Hausarzt sich kümmert... Das wäre für die Reha natürlich weniger Aufwand; aber gibt es hier überhaupt ein Wahlrecht - für wen auch immer?? Für mich wäre es natürlich gut, da Krankengeld ja mehr ist als Übergangsgeld. Viele Grüße nochmal Tine
Achillam 03.03.2016 | 06:26
Sollte von der Klinik keine stufenweise Wiedereigliederung angeregt werden, haben die Krankenkassen 14 Tage nach Ihrer Entlassung aus der Rehaeinrichtung Zeit, die Wiedereingliederung bei der Rentenversicherung anzuregen. Eine Einleitung über den Hausarzt muss nicht zwingend von der DRV bewilligt werden, wenn die Klinik keine für Notwendig hält. Es kommt eben darauf an, was genau in den Entlassungsbericht rein geschrieben worden ist. Sollten Sie das höhere Krankengeld haben wollen, warten Sie 3 bis 4 Wochen nach Reha-Ende und beantragen Sie die Wiedereingliederung zusammen mit dem Hausarzt bei der Krankenkasse.
Tineam 03.03.2016 | 08:48
Zitat von Achill anzeigenausblenden
Guten Morgen Achill, danke für Ihre nochmalige Antwort. Ich verstehe jetzt, dass Übergangsgeld gezahlt wird, wenn die SWE innerhalb von 4 Wochen nach der Reha beginnt - unabhängig davon, wer diese beantragt; das war mir in der ersten Antwort nicht klar. Die SWE wird definitiv innerhalb von 4 Wochen nach der Reha beginnen; ich wollte nur nicht auf mehrere hundert Euro verzichten nur weil die DRV statt meines Hausarztes ein Formular unterschrieben hat (ähnlich wie sich einige EM-Rentner ärgern, dass sie den EM-Renten-Antrag einige Tage zu früh gestellt haben, um die verlängerte Zurechnungszeit und damit eine höhere Rente zu erhalten...) Vielen Dank Tine
Deutsche Rentenversicherung
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