Hallo Tine,
sofern die Leistung zur med. Reha (der RV) innerhalb von 4 Wochen nach der Reha beginnt und die Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) von der Klinik eingeleitet wurde (Stufenplan von der Klinik bearbeitet) dann wird ,mit der Übersendung der Beginnmitteilung der SWE (G0840), für die Zeit zwischen der Reha und der SWE Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt.
Viele Grüße
Sollte von der Klinik keine stufenweise Wiedereigliederung angeregt werden, haben die Krankenkassen 14 Tage nach Ihrer Entlassung aus der Rehaeinrichtung Zeit, die Wiedereingliederung bei der Rentenversicherung anzuregen. Eine Einleitung über den Hausarzt muss nicht zwingend von der DRV bewilligt werden, wenn die Klinik keine für Notwendig hält. Es kommt eben darauf an, was genau in den Entlassungsbericht rein geschrieben worden ist.
Sollten Sie das höhere Krankengeld haben wollen, warten Sie 3 bis 4 Wochen nach Reha-Ende und beantragen Sie die Wiedereingliederung zusammen mit dem Hausarzt bei der Krankenkasse.
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