Hallo Polarschnee,
Übergangsgeld wird grundsätzlich im Nachhinein ausgezahlt. Bei einer 3-wöchigen medizinischen Rehabilitation damit nach Abschluß der Maßnahme.
Falls Ihre Maßnahme länger andauert, setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungs in Verbindung und bitten um eine Abschlaszahlung.