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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Polarschnee16.06.2012 | 14:22
3853 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann wird das Übergangsgeld bei einer stationären Reha gezahlt? Monatlich, oder nach Beendigung? Wann kommt üblicherweise dazu ein Bescheid? Die Eingangsbestätigung stammt vom 12.April. Beginn der Reha war 15. Mai.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Polarschnee,

Übergangsgeld wird grundsätzlich im Nachhinein ausgezahlt. Bei einer 3-wöchigen medizinischen Rehabilitation damit nach Abschluß der Maßnahme.

Falls Ihre Maßnahme länger andauert, setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungs in Verbindung und bitten um eine Abschlaszahlung.

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5 Antworten

Wörneram 16.06.2012 | 15:51
Logischerweise erst nach Beendigung der Reha.
Noraam 17.06.2012 | 07:04
inwiefern finden Sie das logisch? Wenn man Geringverdiener und auf pünktliche Gehalts- oder Ersatzzahlungen angewiesen ist, ist es absolut nicht logisch, dass man bei einer 6-wöchigen oder sogar längeren Reha erst danach Geld bekommen sollte und dadurch Probleme hat, pünktlich seine Miete usw. zu bezahlen. Ich bin vor zwei Jahren Mitte Juli bis Ende August zur Reha und habe das Ü-Geld in zwei Abschlägen bekommen, Hälfte am 8. August und Hälfte am 1. September (Daten gerade nochmal in den Kontoauszügen nachgeschaut). Gruß Nora
Nixam 17.06.2012 | 10:03
Wir praktizieren das so: Grundsätzlich zahlen wir das Übergangsgeld am Ende der dreiwöchigen Reha komplett in einem Betrag aus. Sollten Sie über 3 Wochen in Reha sein, z.B. 6 Wochen, dann sollten Sie nach 3 Wochen bei Ihrem Sachbearbeiter anrufen und um eine Zwischenzahlung bitten für diese ersten 3 Wochen. Man wird Ihnen dann das Übergangsgeld sofort für diese ersten 3 Wochen auszahlen. Bei Verlängerungen von Maßnahmen ist man mit der Übergangsgeldzahlung sehr kulant. Es wird Sie niemand 3 oder 6 Wochen komplett ohne Geld dastehen lassen. Rufen Sie also nach 3 Wochen Ihren Sachbearbeiter an und bitten Sie um eine Abschlagszahlung. Viele Grüße Nix
Polarschneeam 17.06.2012 | 10:16
Danke für die kompetente Antwort. Leider sind am Dienstag 5 Wochen Reha um ohne einen Bescheid über die Berechnung oder einer Zahlung
Useram 18.06.2012 | 06:44
Dann rufen sie einfach bei ihrer Sachbearbeitung an und fragen sie nach. Der Zahlungszeitpunkt des ÜG unterscheidet sich nämlich von Träger zu Träger.
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