Übergangsgeld

von
Rezzo

Hallo an alle,
Ich hatte eine Ausbildung im bfw Dresden gemacht und am 19.06 meine letzte Prüfung, die bestanden wurde. Die Rentenkasse war mein Träger. Ich fang zum 1.07 eine neue Arbeit an und wollt wissen ob dieser zwischenbereich von ihnen noch mit übergangsgeld überbrückt wird?

Danke im voraus!

von
???

Es kann ein Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld bestehen. Das muss aber beantragt werden. Fragen Sie bei Ihrer DRV am besten direkt nach.

Experten-Antwort

Guten Morgen,
sofern Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend, pünktlich arbeitslos gemeldet haben und Ihnen ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit zusteht, geht dieser Arbeitslosengeldanspruch dem Übergangsgeld vor. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Sofern kein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, prüft Ihr Rentenversicherungsträger den Anspruch auf Übergangsgeld.
Freundliche Grüße

von
Rezzo

Danke für die Antworten. Und nein, es besteht kein Arbeitslosengeldanspruch.

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