Guten Morgen,
sofern Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend, pünktlich arbeitslos gemeldet haben und Ihnen ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit zusteht, geht dieser Arbeitslosengeldanspruch dem Übergangsgeld vor. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Sofern kein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, prüft Ihr Rentenversicherungsträger den Anspruch auf Übergangsgeld.
Freundliche Grüße