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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Rezzo21.06.2018 | 08:22
230 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, Ich hatte eine Ausbildung im bfw Dresden gemacht und am 19.06 meine letzte Prüfung, die bestanden wurde. Die Rentenkasse war mein Träger. Ich fang zum 1.07 eine neue Arbeit an und wollt wissen ob dieser zwischenbereich von ihnen noch mit übergangsgeld überbrückt wird? Danke im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

sofern Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend, pünktlich arbeitslos gemeldet haben und Ihnen ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit zusteht, geht dieser Arbeitslosengeldanspruch dem Übergangsgeld vor. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Sofern kein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, prüft Ihr Rentenversicherungsträger den Anspruch auf Übergangsgeld.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 21.06.2018 | 08:33
Es kann ein Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld bestehen. Das muss aber beantragt werden. Fragen Sie bei Ihrer DRV am besten direkt nach.
Rezzoam 21.06.2018 | 08:47
Danke für die Antworten. Und nein, es besteht kein Arbeitslosengeldanspruch.
Deutsche Rentenversicherung
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