Zu einem möglichen Ausgang des Klageverfahrens kann hier keine Aussage getroffen werden. Sollte die DRV zur Durchführung einer Rehamaßnahme verurteilt werden, ist diese natürlich durchzuführen und grds. auch Übergangsgeld zu zahlen. In diesem Fall hätte die DRV auch die für die Durchführung des Rechtmittelverfahrens notwendigen Aufwendungen zu erstatten.