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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Unrechtsstaat?!26.03.2014 | 14:28
1324 Ansichten
7 Antworten

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Ich klage derzeit gegen die DRV aufgrund einer LTA, konkret eine Umschulung. Diese Klage zieht sich bereits seit 13 Monaten. Vor ca. 2 Jahren habe ich diesen Antrag gestellt. Wenn ich vor Gericht gewinne, wer zahlt mir dann rückwirkend den finanziellen Verlust der mir entstanden ist? Denn es hätte mir ja dann bei Beginn der Umschulung Übergangsgeld gezahlt werden müssen. Und wie sieht es mit dem Rentenkonto aus, da das Jobcenter ja keine Beträge mehr zahlt? Wenn man jetzt sagt: "Pech gehabt", ist das eine riesengroße Sauerei, dass Schule machen könnte. Denn dann kann ja die DRV erst mal jeden Antrag ablehnen, ohne das sie ein Nachzahlrisiko bezg. des Übergangsgeldes hätte. Also, wer zahlt mir im Falle das ich den Prozess gewinne die ausgefallenden Kosten seit Antragsstellung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu einem möglichen Ausgang des Klageverfahrens kann hier keine Aussage getroffen werden. Sollte die DRV zur Durchführung einer Rehamaßnahme verurteilt werden, ist diese natürlich durchzuführen und grds. auch Übergangsgeld zu zahlen. In diesem Fall hätte die DRV auch die für die Durchführung des Rechtmittelverfahrens notwendigen Aufwendungen zu erstatten.

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6 Antworten

Berateram 26.03.2014 | 14:39
Fällt unter die Rubrik " Schicksal oder dumm gelaufen oder allgemeines Lebensrisiko " ! Sie können sich aber unter ca.200 Staaaten diese Welt den für Sie passenden aussuchen und dort mal schauen,ob Sie sofort oder überhaupt eine Umschulung bezahlt bekämen. :-)
Karl Sonnigeram 26.03.2014 | 16:20
Ja, mein lieber junger Freund. Sie zählen leider nicht zu den von der Regierung Merkel Begünstigten, wie zum Beispiel die alten Mütter. Aber trösten Sie sich, viele Betriebsrentner zahlen doppelt Sozialversicherungsbeiträge - obwohl rechtsstaatswidrig - und sind viel angeschmierter dran. Sie haben offensichtlich auch nicht die richtigen Freunde und Beziehungen. Ein Beispiel können Sie sich bei Frau Merkel nehmen. Die hat ihre Freunde bei allen höheren Gerichten, so daß sie nicht befürchten muß, daß ihr mal das Wasser abgegraben wird. Und wenn Sie weiter die falsche Partei wählen, dann sind Sie leider ein bischen selber Schuld daran.
GroKoam 26.03.2014 | 17:40
Ja, mein lieber junger Freund. Sie zählen leider nicht zu den von der Regierung Merkel Begünstigten, wie zum Beispiel die alten Mütter. Aber trösten Sie sich, viele Betriebsrentner zahlen doppelt Sozialversicherungsbeiträge - obwohl rechtsstaatswidrig - und sind viel angeschmierter dran. Sie haben offensichtlich auch nicht die richtigen Freunde und Beziehungen. Ein Beispiel können Sie sich bei Frau Merkel nehmen. Die hat ihre Freunde bei allen höheren Gerichten, so daß sie nicht befürchten muß, daß ihr mal das Wasser abgegraben wird. Und wenn Sie weiter die falsche Partei wählen, dann sind Sie leider ein bischen selber Schuld daran.
Habe DIE LINKE gewählt und bin auch seit 2009 Mitglied. Also nicht die falsche Partei.
Dies ist kein Forum für Altkommunisten.
Caseam 26.03.2014 | 18:27
Das Thema "politische Meinungsäußerung" werde ich nicht nochmal aufgreifen, da die Regeln in diesem Forum eindeutig sind. Bzgl. Ihrer Anfrage: Die DRV trifft ihre Entscheidungen nicht willkürlich, sondern nach Recht und Gesetz. Somit wird die DRV nicht "jeden Antrag ablehnen". Was hätte die DRV davon, Ihren Antrag aus reiner Willkür abzulehnen? (was ohnehin nicht geht) In jedem Antragsverfahren sei es medizinische Reha oder LTA werden der persönlichen und versicherrungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 10 und 11 SGB VI) geprüft. Außerdem wird geschaut, inwieweit ein Ausschlussgrund gem. § 12 SGV VI vorliegt. Die DRV hat wie in jedem anderen Verfahren auch, Recht und Gesetz angewandt. Wenn ein Klageverfahren läuft, haben Sie vorher Widerspruch eingelegt. Auch im Widerspruchsverfahren werden die Voraussetzungen noch einmal geprüft.´ Also wurde noch einmal Recht und Gesetz angewandt. Da im Widerspruchsverfahren anscheinend wieder keine Abhilfe erfolgt ist, befinden Sie sich derzeit im Klageverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Prognosen zu stellen wäre schlichtweg falsch. Sie sollten das Klageverfahren abwarten, da Sie dort mitgeteilt bekommen, ob es bei der Entscheidung bleibt oder nicht. MfG
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