Bei Ihnen steht eine Umschulung bevor bzw. ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht laut Ihrer Angabe auch. Also müsste es auch einen Ansprechpartner –wahrscheinlich Reha-Fachberater- für diese Umschulung geben. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen zwecks Übergangsgeldberechnung (Berechnungsgrundlage usw.) direkt an diese Person. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts kann keine rechtliche Werdung erfolgen, zumal die Berechnung des ÜG für eine Umschulung doch etwas komplizierter ist.