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Experten-Antwort

übergangsgeldberechnung nach welchem beruf?

von hilal19.06.2014 | 17:00
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ich bin froh, dass es dieses forum gibt. danke an allen die es möglich gemacht haben. so nun komme ich zu meiner frage. ich habe damals meine ausbildung zur versicherungskauffrau gemacht. ich habe aber nicht in dem beruf gearbeitet. ich wurde zwar vertraglich übernommen doch ich hatte einen unfall so dass ich ganz lange krank war. nach medizinische reha und therapie habe ich mich dann wieder beworben und habe dann für einen monat eine arbeitsstelle als recruiterin gefunden (vertretung). dann wurde ich arbeitslos. nun steht eine umschulung bevor und ich habe auch anspruch auf übergangsgeld. nur wie berechnet sich das übergangsgeld in meinem fall. mein 1 monatiges arbeitsverhältnis als recruiterin liegt 4 jahre zurück. natürlich habe ich vor meine ausbildung als verkäuferin gearbeitet, das ist aber noch ganz lange her. welcher beruf ist nun fürs übergangsgeldberechnung relevant? meine 4 jährige arbeit als verkäuferin im jahr 2005 oder meine ausbildung als bürokauffrau im jahr 2009 oder meine 1 monatiges arbeitsverhältnis als recruiterin im jahr 2010? dann würde ich gerne wissen, wie man brutto zur nettoauszahlung des übergangsgeld berechnet? nehmen wir mal an nach dem tarif verdient man 2000 brutto, davon gehen 65 % runter also kommt man auf 1300 brutto, dann davon nochmal 68 % (ohne Kind) dann kommt man auf 884 brutto, wieviel sind dann es netto? wird die steuerklasse berücksichtigt? freundliche grüße hilal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Ihnen steht eine Umschulung bevor bzw. ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht laut Ihrer Angabe auch. Also müsste es auch einen Ansprechpartner –wahrscheinlich Reha-Fachberater- für diese Umschulung geben. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen zwecks Übergangsgeldberechnung (Berechnungsgrundlage usw.) direkt an diese Person. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts kann keine rechtliche Werdung erfolgen, zumal die Berechnung des ÜG für eine Umschulung doch etwas komplizierter ist.

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