Hallo Suse,
für den Minijob wird wie bei allen anderen Beschäftigungen auch eine Jahresmeldung abgegeben. Ihr Rentenversicherungsträger kann damit am 1.7.2020 prüfen, ob Sie in 2019 die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € im Jahr eingehalten haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung