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Experten-Antwort

Überprüfung minijob 450 monatl.

von suse16.03.2020 | 16:53
170 Ansichten
4 Antworten

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Hallöchen, beziehe Altersrente für langjährige Versicherte. Habe meinen Minijob der DRV gemeldet. Wie wird nun nach einem Jahr dieser Minijob von der DRV überprüft? Einhaltung der Grenze von 6300€im Jahr Da ich keinen Steuerbescheid habe da befreit von der Abgabe. Gruß suse

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suse,

für den Minijob wird wie bei allen anderen Beschäftigungen auch eine Jahresmeldung abgegeben. Ihr Rentenversicherungsträger kann damit am 1.7.2020 prüfen, ob Sie in 2019 die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € im Jahr eingehalten haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suse,

dann erfolgt die Überprüfung zum 1.7.2021.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 16.03.2020 | 18:37
Hallo suse, die Überprüfung des Hinzuverdienstes/der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze findet immer im Folgejahr zum 01.07. statt. Da dann auch die Einkünfte des Vorjahres von der Minijob-Zentrale an Ihr Rentenkonto weitergegeben worden sind, müssen Sie keine extra Mitteilung machen. Ihre volle Rente läuft ohne weitere Mitteilung der DRV einfach weiter. Gruß w.
suseam 17.03.2020 | 14:57
oka vielen Dank an Wolfgang und den Experten, den Minijob habe ich seit 01.01.2020. Gruß suse
Deutsche Rentenversicherung
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