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umschulung

von pasa7118.01.2009 | 18:08
1083 Ansichten
1 Antworten

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Ich hab nur ne kurze Frage und hoffe Sie können mir helfen. wenn ich aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung genehmigt bekomme kann ich dann vom Kfm im Einzelhandel zB zum Bautechniker Umschulen oder müsste mann eine technische Vorbildung vorweisen können.

1 Antworten

Nixam 19.01.2009 | 06:52
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach den persönlichen Fähigkeiten entsprechend genehmigt. Der von Ihnen angestrebte Beruf müsste LEIDENSGERECHT sein. Das kann ein Ärztlicher Dienst der RV aufgrund der bei IHnen vorliegenden Leiden beurteilen - nicht wir hier im Forum. Desweiteren beurteilt der Fachberater für Rehabilitation aufgrund seiner Kenntnis über den in Ihrem Wohnort/Bundesland vorliegenden Arbeitsmarktlage, ob nach abgeschlossener Umschulung in dem Beruf Bautechniker auch entsprechend genügend offene Stellen vorhanden sind und Sie entsprechend schnell in einen Arbeitsplatz als Bauzeichner vermittelt werden können bzw. ob gute Chancen dafür bestehen. Der angestrebte Umschulungsberuf hat also nichts mit Ihrem "Vorberuf" zu tun. Stellen Sie einfach einen Antrag auf Rehabilitation und konfrontieren Sie im Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation diesen mit Ihrem Umschulungswunsch. Sicher wird man Ihnen einen Weg aufzeigen/ggf auch Alternativberufe, der für Sie gangbar ist. Viele Grüsse Nix
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