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Umteudung

von Benjamin Mauer19.10.2013 | 10:35
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, heute habe ich eine ganz spezielle Frage an Euch, ich hoffe Ihr könnt mir diese beantworten. Ich bin seit ca. Oktober aufgrund orthopädischer Erkrankungen arbeitsunfähig und erhalte derzeit Krankengeld. Bereits im Oktober mußte ich nach Aufforderung der Krankenkasse eine Reha beantragen. Diese Rehamaßnahme endete im Mai diesen Jahres. Hier wurde ich als weiter arbeitsufähig entlassen, allerdings war hier im Rehaabschlussbericht zu lesen, dass ich evtl. wieder als LKW-tätig sein nd auch noch über 6 Stden. mit Einschränkungen arbeiten kann. Nun hat mir die Krankenkasse schriftlich erklärt, dass falls ich noch länger krank geschrieben und ich mich nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend melde, sie einen Umeutdungsantrag beim RV-Träger stellt und ich dann evtll. bereits seit Reha-Antrag in die Erwerbsminderungsrente falle. Meine Frage an Euch ist, falls der RV-Träger wirklich feststellt, dass ich nicht nur vorübergehend leistungsunfähig d.h. weniger als 6 Stunden bin, kann dann wirklich eine Umdeutung rückwirkend zur Reha-Antragstellung Okt. 2012m erfolgen und muss ich dann das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld zurückzahlen. Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus. Benjamin Mauer

5 Antworten

Leseram 19.10.2013 | 11:24
Achtung Sarkasmus, machen Sie sich mal nicht so viel Gedanken. Die DRV wird eine Leistungsfähigkeit von über 6 Stunden bescheinigen. Denn selbst wenn Sie den Kopf unter dem Arm tragen, dann haben Sie ja immer noch den anderen Arm frei für leichte Arbeiten.
.am 19.10.2013 | 12:06
Sie brauchen nichts zurückzahlen, auch dann nicht, wenn irgendetwas umgedeutet werden sollte.
tussiam 19.10.2013 | 19:02
hallöchen, keine angst ,die kk kann nichts umdeuten dies kann nur die rentenkasse!!!!! die kk will sie aus dem krankengeld schummeln dass ihnen aber zusteht. wenn sie sich jetzt vor lauter angst arbeitslos melden würden dann wäre die kk sie los ohne jegliche rechtsgrundlage. also lächeln, ein schriftstück aufsetzen dass sie telefonisch ab sofort nicht mehr belässtigt werden wollen, da dies eine straftat ( verletzung der persönlichkeitsrechte) darstellt und bei wiederholung sie strafantrag stellen werden. dann schreiben sie der kk bzw. ihren krankengeldmanager dass er ab sofort alles schriftlich mit rechtsgrundlage zu verfassen hat, und dass sie beschwerde einreichen werden wenn er weiterhin versucht sie mit unzulässigen mitteln aus dem krankengeld zu verweisen. mit kopie an bundesaufsichtsamt zu finden im netz. sie sollen mal sehen wie danch alles flutscht:-)))
Annaam 19.10.2013 | 15:49
Ich denke auch, dass Sie mit dieser Beurteilung im Reha-Bericht nicht als erwerbsgemindert eingeschätzt werden. Auch wenn die KK die Umdeutung gern hätte - entscheiden tut´s die DRV. Erst recht wenn Sie bei der Begutachtung dann noch äussern, dass Sie sich selbst durchaus noch arbeitsfähig einschätzen und lediglich noch etwas Genesungszeit benötigen. Tip: lassen Sie sich von der KK alles schriftlich zukommen und verlangen Sie für jede Forderung immer die Rechtsgrundlage genannt zu bekommen. Falls die KK Sie auch telefonisch unter Druck setzt verlangen Sie die sofortige Löschung ihrer Telefonnummer. Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern und wenden Sie sich notfalls an den Vorstand der KK oder an das Qualitätsmanagement. Auf dieser Ebene wird man üblicher Weise wieder korrekter behandelt als von den Mitarbeitern der Abteilung "Krankengeld". Viele Tipps zum Umgang mit der KK auch hier: http://www.krankenkassenforum.de http://www.krank-ohne-rente.de Achten Sie besonders darauf, dass Sie weiterhin sämtliche Arzttermine einhalten, ihre Therapiebemühungen nachweisbar sind und alles lückenlos dokumentiert ist. Alles Gute!
=//=am 21.10.2013 | 10:25
Die KK kann Sie zu nichts anderem auffordern als zu einer erneuten Reha-Antragstellung. Da die Reha-Maßnahme bereits im Mai beendet war, wird auch der RV-Träger keine Umdeutung mehr prüfen, da kann sich die KK auf den Kopf stellen. Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, melden Sie sich bloß nicht arbeitslos! Es gibt keinen Grund dafür. Aber beachten Sie auf jeden Fall, wann Sie ausgesteuert werden. Ein paar Wochen vorher sollten Sie sich dann unbedingt arbeitslos melden. Das ist ja schon die reinste Erpressung, was die KK mit Ihnen macht.
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