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Umwadlungsantrag zurückziehen

von Harry02.03.2009 | 13:51
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Hallo! Ich habe im Dezember einen Antrag auf Umwandlung meiner BU-Rente auf eine volle Erwebsminderung gestellt. Kann ich diesen Antrag zu jeder Zeit wieder zurückziehen? Was für Kosten können für mich entstehen? Gruß Harry

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antrag kann solange zurückgenommen werden, bis der Bescheid bestandskräftig wird. Dies ist nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Bescheides der Fall.

4 Antworten

Jonasam 02.03.2009 | 14:19
Hallo Harry! Sie können den Antrag jederzeit zurücknehmen. Kosten entstehen Ihnen nicht. Das einzige was Sie selber zahlen müssen, egal ob Sie den Antrag zurücknehmen oder nicht, sind Kosten für eine Dritte Person, die mit der Vertretung von Ihnen beauftragt wurde (z. B. Rentenberater, Rechtsanwalt). MfG Jonas
-_-am 02.03.2009 | 20:16
Den Ausführungen von "Jonas" stimme ich mit der Einschränkung zu, dass die Antragsrücknahme nicht jederzeit, sondern nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung des neu erteilten Bescheides möglich wäre. Nachdem der Bescheid bindend geworden ist, kann allenfalls auf die Leistung verzichtet werden, was jedoch nicht wieder die bisherige Leistung (vor dem neuen Rentenbeginn) zur Folge hat, sondern nur die völlige Zahlungseinstellung. Warten Sie erst einmal den neuen Bescheid ab. Dann haben Sie noch einen Monat Zeit, sich beraten zu lassen und danach zu entscheiden, ob Sie den Antrag tatsächlich wieder zurücknehmen wollen. Erst dann wird der Bescheid bindend (Rechtsbehelfsfrist). Inzwischen (mehr) bezahlte Beträge müssen Sie allerdings bei einer Antragsrücknahme anschließend wieder erstatten.
Jonasam 03.03.2009 | 06:54
So wie Harry den Sachverhalt schildert, gehe ich davon aus, dass geprüft wird, ob eine volle EM vorliegt. Somit ist noch kein Bescheid erteilt worden, und eine Bindefrist ist nicht zu beachten. Sofern ein Bescheid erteilt wird, bzw. erteilt worden ist, stimme ich ihnen selbstverständlich zu. MfG Jonas
Harryam 03.03.2009 | 08:57
Hallo! Das mit der Rechtsbehaltfrist wußte ich nicht. D.h. also, dass ich den Umwandlungsantrag noch nach Eingang des Bescheids zurückziehen kann, und danach meine alte BU-Rente weiter bekomme? Dachte, die Rücknahme ist nur bis zu einem bestimten Punkt während des Verfahrens möglich. Gruß Harry
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